Herausgabeanspruch Kosten-/Gebührenbescheide

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Tina Klinkhammer
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 23.10.2023, 13:59
Beruf: Assistenz der Geschäftsführung

#1

23.10.2023, 14:39

Hallo Zusammen,

ich bin seit ca. 10 Jahren raus aus dem Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte. Bin jetzt Assistenz der Geschäftsführung in einer Bewertungsfirma.

Da wir für die Bewertung von Häusern auch Bau- und Altlastenauskünfte seit kurzem über einen Anbieter ziehen und nicht mehr direkt bei den jeweiligen Ämtern anfordern, bekommen wir von unserem Anbieter immer nur eine Sammelrechnung für den jeweiligen Monat. Diese Rechnung können wir nicht prüfen, da uns die Herausgabe der jeweiligen Gebührenbescheide zu den Auskünften mit der Begründung verweigert wurde, dass die Kosten vom Kunden und vom Auftraggeber beglichen wurden. Dies verursacht zusätzlichen Aufwand.

Wir berechnen die Kosten unserem Auftraggeber auch weiter und haben somit keinen Kostennachweis, nur die Sammelrechnung von unserem Anbieter. Die Sammelrechnung können wir aus Datenschutzgründen als Kostennachweis unserem Auftraggeber gegenüber nicht übersenden.

Ich habe aus meiner Zeit als RENO im Kopf, dass es da einen § im BGB gibt, wonach unser Anbieter zur Herausgabe der Gebührenbescheide verpflichtet ist und habe dazu § 667 BGB gefunden. Kann ich diesen hierfür anwenden oder gibt es da eine andere Vorschrift?

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Antworten