Prüfung Kostenfestsetzungsbeschluss
Verfasst: 12.10.2023, 11:18
Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben einen Mandanten in erster Instanz vertreten und haben den Rechtsstreit eigentlich zu 3/4 verloren. Gegenstandswert war damals 4.000,00 EUR.
Irgendwann haben wir dann seitens des Gerichts eine Gerichtskostenabrechnung erhalten, in welchem allerdings einen Gegenstandswert von 8.000,00 EUR angegeben war. Auf Nachfrage teilte uns das Gericht mit, dass unser Mandant einfach einen anderen Anwalt beauftragt hat, Berufung gegen das Urteil einzulegen und in diesem Berufungsurteil wurde der Streitwert für die Entscheidung erster Instanz auf 8.000,00 EUR angehoben.
Wir haben hieraufhin einen korrigierten Kostenausgleichsantrag versendet. Als wir den KFB I. Instanz zugestellt erhalten haben, haben wir diesen an den Mandant übersandt, mit der Mitteilung, dass wir nicht mehr mandatiert sind und er diesen seinem neuen Anwalt vorlegen soll.
Problem hierbei war, dass der KFB I. Instanz falsch war, da die gesamten Gerichtskostenzahlungen unseres Mandanten nur teilweise berücksichtigt wurden. Der Mandant macht uns nun daher dafür verantwortlich, dass wir diesen KFB nicht geprüft haben.
Daher die Frage: müssen das wir machen oder ist der neue Anwalt dafür verantwortlich? Der KFB ist auch zwischenzeitlich rechtskräftig.
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
wir haben folgendes Problem:
Wir haben einen Mandanten in erster Instanz vertreten und haben den Rechtsstreit eigentlich zu 3/4 verloren. Gegenstandswert war damals 4.000,00 EUR.
Irgendwann haben wir dann seitens des Gerichts eine Gerichtskostenabrechnung erhalten, in welchem allerdings einen Gegenstandswert von 8.000,00 EUR angegeben war. Auf Nachfrage teilte uns das Gericht mit, dass unser Mandant einfach einen anderen Anwalt beauftragt hat, Berufung gegen das Urteil einzulegen und in diesem Berufungsurteil wurde der Streitwert für die Entscheidung erster Instanz auf 8.000,00 EUR angehoben.
Wir haben hieraufhin einen korrigierten Kostenausgleichsantrag versendet. Als wir den KFB I. Instanz zugestellt erhalten haben, haben wir diesen an den Mandant übersandt, mit der Mitteilung, dass wir nicht mehr mandatiert sind und er diesen seinem neuen Anwalt vorlegen soll.
Problem hierbei war, dass der KFB I. Instanz falsch war, da die gesamten Gerichtskostenzahlungen unseres Mandanten nur teilweise berücksichtigt wurden. Der Mandant macht uns nun daher dafür verantwortlich, dass wir diesen KFB nicht geprüft haben.
Daher die Frage: müssen das wir machen oder ist der neue Anwalt dafür verantwortlich? Der KFB ist auch zwischenzeitlich rechtskräftig.
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.