Prüfung Kostenfestsetzungsbeschluss

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wöhli1980
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#1

12.10.2023, 11:18

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Wir haben einen Mandanten in erster Instanz vertreten und haben den Rechtsstreit eigentlich zu 3/4 verloren. Gegenstandswert war damals 4.000,00 EUR.

Irgendwann haben wir dann seitens des Gerichts eine Gerichtskostenabrechnung erhalten, in welchem allerdings einen Gegenstandswert von 8.000,00 EUR angegeben war. Auf Nachfrage teilte uns das Gericht mit, dass unser Mandant einfach einen anderen Anwalt beauftragt hat, Berufung gegen das Urteil einzulegen und in diesem Berufungsurteil wurde der Streitwert für die Entscheidung erster Instanz auf 8.000,00 EUR angehoben.

Wir haben hieraufhin einen korrigierten Kostenausgleichsantrag versendet. Als wir den KFB I. Instanz zugestellt erhalten haben, haben wir diesen an den Mandant übersandt, mit der Mitteilung, dass wir nicht mehr mandatiert sind und er diesen seinem neuen Anwalt vorlegen soll.

Problem hierbei war, dass der KFB I. Instanz falsch war, da die gesamten Gerichtskostenzahlungen unseres Mandanten nur teilweise berücksichtigt wurden. Der Mandant macht uns nun daher dafür verantwortlich, dass wir diesen KFB nicht geprüft haben.

Daher die Frage: müssen das wir machen oder ist der neue Anwalt dafür verantwortlich? Der KFB ist auch zwischenzeitlich rechtskräftig.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
DKB
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#2

12.10.2023, 12:56

Im Kfb werden ja nur die Gerichtskosten festgesetzt, die auf die Kostenschuld der Gegenseite verrechnet wurden und für die ein Erstattungsanspruch besteht. Bei einer Kostenquotelung ist der Rest bei der Gerichtskostenabrechnung auf die Kostenschuld Eures Mandanten verrechnet worden. Das solltest Du mal überprüfen. Im Zweifel lässt Du Dir mal eine Abschrift der Gerichtskostenabrechnung des Gerichts übersenden. Dann siehst Du, was mit seinen Zahlungen passiert ist.
wöhli1980
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#3

12.10.2023, 14:28

Die Gerichtskostenabrechnungen haben wir und die sind falsch. Es wurden zu wenig Vorschüsse angesetzt. Uns war es aber egal, da der Mandant einen anderen Anwalt mittlerweile beauftragt und haben ihm das mitgeteilt.
Pitt
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#4

12.10.2023, 16:12

Da das hier meiner Meinung nach den Bereich Rechtsberatung streift, nur so viel als Antwort:
Ihr habt den Mandanten in der I. Instanz vertreten.
Ihr habt den Kostenausgleichungsantrag gestellt, auf dessen Grundlage der KFB erlassen worden ist.
Ihr - und nicht der RA der II. Instanz - habt den KFB zugestellt bekommen, der die in Eurem Kostenausgleichungsantrag in Ansatz gebrachten Kosten berücksichtigt.
Die - später fehlerhaft berücksichtigten - Gerichtskostenvorschüsse wurden vom Mandanten in der I. Instanz überwiesen, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem Ihr noch bevollmächtigt wart.
Aus dem Sachverhalt ergibt sich nicht, ob und wann der Mandant/neue Prozessbevollmächtigte über den KFB und die Tatsache informiert worden ist, dass Eure Kanzlei davon ausgeht, für die Prüfung dieses KFB nicht mandatiert zu sein und Eurerseits davon ausgegangen wird, dass die Überprüfung der korrekten Kostenausgleichung durch den Mandanten bzw. dessen RA selbst vorgenommen wird.
Pitt
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#5

12.10.2023, 16:24

Hier als Nachtrag noch ein Beschluss des OLG Köln, der auch die Frage behandelt, wer für den KFA zuständig ist, wenn das Mandat gekündigt wird:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 81105.html
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