Hallo liebe Kollegen,
wir haben eine Berufung gegen eine Krankenkasse einzulegen, bei der der Rentenversicherungsträger beigeladen wurde.
Im Rubrum des Urteils stehen die Krankenkasse als Beklagte und die Rentenversicherung als Beigeladene. Muss ich in der Berufung an das Landessozialgericht sowohl die Krankenversicherung als auch die Beigeladene Rentenversicherung aufnehmen oder reicht es, wenn ich in der Berufung nur die Krankenversicherung aufnehme als Berufungsbeklagte und bzgl. der Rentenversicherung erneut die Beiladung beantrage?
Vielen Dank
Rubrum Berufung Beigeladene
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Ich glaube, dass das Gericht ohnehin die Beiladung nochmals aussprechen wird. Die Beigeladene ist meiner Meinung nach aber nicht "Berufungsgegnerin", so dass ich sie nicht ins Rubrum aufnehmen würde.
Grüße - sansibar
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