Verjährung RA-Gebühren

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#1

11.10.2023, 10:51

Ich habe eine Frage zum Thema Verjährung. Mir ist tatsächlich noch nie der Fall untergekommen, dass eine Rechnung zu verjähren drohte, aber hier ist ein Fall, den meine Vorgängerin bearbeitet hat und der lange liegen geblieben ist.

Eine Akte aus dem Jahr 2019. Dem Mandanten wurde eine Rechnung gestellt mit Datum 04.11.2020. Für eine Rechnung gilt ja die Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kalenderjahresende. Somit würde sie am 31.12.2023 verjähren.

Aber: Die Sache läuft noch, das gerichtliche Verfahren ist also noch nicht beendet. Der Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erhebung seiner Gebühren beginnt ja erst, wenn das Verfahren beendet ist, somit würde also noch keine Verjährungsfrist bezüglich der Gebühren laufen.

Welche Verjährungsfrist gilt jetzt für die Rechnung? Meiner Ansicht nach die zweite. Wie seht ihr das? :kopfkratz
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#2

11.10.2023, 11:00

ihr arbeitet noch für den obwohl er seit 2019 nicht zahlt???
Der Vergütungsanspruch ist fällig, sobald die Leistung erbracht wurde.
§§ 195, 199 Abs. 1 BGB
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 88875.html
Kosten gegen den Mandanten festsetzen lassen nach 11 RVG
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#3

13.10.2023, 08:46

Danke für die Antwort. :-) Leider hilft sie mir nicht weiter.

Es ging mir nicht um die Frage, wann der Anspruch fällig wird. Sondern um die Frage der Verjährung.

(Warum der Chef noch immer für den Mandanten tätig ist, hat Gründe aber die gehören nicht hier her.)
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#4

13.10.2023, 09:52

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#5

13.10.2023, 14:14

Danke!
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