Freistellung- oder Feststellungsantrag?

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karibikblume
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#1

10.10.2023, 11:12

Huhu ihr. Ich hoffe es ist ok, wenn ich das hier frage.
Wir haben eine Unfallsache, in welcher auch die Haftung streitig ist. Wir haben daher Klage eingereicht mit den Anträgen auf Zahlung der Reparaturkosten fiktiv, sowie den anderen Schadenersatzpositionen. Ebenso haben wir auf Freistellung geklagt, dass die Beklagte die noch anzufallenden Reparaturkosten nach noch zu erfolgender Reparatur, sowie die dann noch entstehenden Mietwagenkosten zu tragen hat.
Die Reparatur wurde noch nicht in Auftrag gegeben.
Wir haben das schon öfter so formuliert und bisher gab es nie probleme. Auch nicht bei diesem Gericht.

Nun bekamen wir vom Gericht in der Verfügung des HInweis, dass diese Freistellungsaufträge nicht hinreichend bestimmt sind. Es geht wohl nicht hervor, dass Reparatur bereits beauftragt wurde.

Ich stehe nun auf dem Schlauch. Hätte ich hier einen Feststellungsantrag machen sollen? Kann ich das noch abändern? Mein Chef ist überfragt. Sogar ein Kollege ist überfragt, da er bisher auch noch nie diesbezüglich Probleme hatte.
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Anahid
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#2

16.10.2023, 10:03

Ich hätte einen Feststellungsantrag gestellt und ja, das kannst Du noch abändern.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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