Stufenklage Unterhalt
Verfasst: 17.09.2023, 17:56
Hallo,
wir haben alle Auskünfte auf der ersten Stufe erteilt.
Nun hat die Gegenseite die Auskunft erweitert und die bisherige Auskunft für erledigt erklärt.
Das Gericht hat uns nun zur Stellungnahme aufgefordert und ich soll diese für meinen Chef erstellen.
Ich würde mich nun der Erledigung anschließen.
Ist es sinnvoll die Auskunftserweiterung anzuerkennen oder genügt es, wenn ich schreibe, dass die erweiterte Auskunft erteilt wird, jedoch die erforderlichen Unterlagen erst einmal vom Steuerberater erstellt werden müssen und hierfür 4 Wochen benötigt werden?
wir haben alle Auskünfte auf der ersten Stufe erteilt.
Nun hat die Gegenseite die Auskunft erweitert und die bisherige Auskunft für erledigt erklärt.
Das Gericht hat uns nun zur Stellungnahme aufgefordert und ich soll diese für meinen Chef erstellen.
Ich würde mich nun der Erledigung anschließen.
Ist es sinnvoll die Auskunftserweiterung anzuerkennen oder genügt es, wenn ich schreibe, dass die erweiterte Auskunft erteilt wird, jedoch die erforderlichen Unterlagen erst einmal vom Steuerberater erstellt werden müssen und hierfür 4 Wochen benötigt werden?