Stufenklage Unterhalt

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SannyKrausz
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#1

17.09.2023, 17:56

Hallo,
wir haben alle Auskünfte auf der ersten Stufe erteilt.
Nun hat die Gegenseite die Auskunft erweitert und die bisherige Auskunft für erledigt erklärt.
Das Gericht hat uns nun zur Stellungnahme aufgefordert und ich soll diese für meinen Chef erstellen.
Ich würde mich nun der Erledigung anschließen.
Ist es sinnvoll die Auskunftserweiterung anzuerkennen oder genügt es, wenn ich schreibe, dass die erweiterte Auskunft erteilt wird, jedoch die erforderlichen Unterlagen erst einmal vom Steuerberater erstellt werden müssen und hierfür 4 Wochen benötigt werden?
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paralegal6
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#2

18.09.2023, 09:24

Das muss der Chef beurteilen inwieweit die Auskünfte berechtigt sind, das ist eher Rechtsberatung. ME geht es in der Erledigterklärung ja um die bereits erteilte Auskunft, die kann man dann ja erklären. Alles zukünftige=RA. Gebührentechnisch bringt anerkennen ja jetzt nichts
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Anahid
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#3

20.09.2023, 12:46

Sofortiges Anerkenntnis kann dazu führen, dass die Kosten zulasten der Gegenseite gehen, wenn diese zuvor diese Auskunft nicht gefordert hat. Dürfte aber im Unterhaltsverfahren, bei dem ja wohl noch die Leistungsstufe folgt, wenig Sinn machen. Aber das muss der Chef entscheiden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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