Unterlassungsaufforderung via GVZ in GewSchG
Verfasst: 09.08.2023, 09:30
Hallo,
wir wollen eine Unterlassungsaufforderung via GVZ a. d. Antragsgegner zustellen lassen. Es handelt sich um ein Verfahren i.S.d. GewSchG.
Wir haben ein Dokument per beA a. das zuständige Gericht, GVZ-Verteilerstelle m. d. B. u. Zustellung gesandt.
Nun ruft die zuständige GVZin an und teilt mit, möchte den Auftrag im Original per Post bzgl. der ZU.
Ist das normal?
Dachte via beA reicht, so kennen wir es hier ...
wir wollen eine Unterlassungsaufforderung via GVZ a. d. Antragsgegner zustellen lassen. Es handelt sich um ein Verfahren i.S.d. GewSchG.
Wir haben ein Dokument per beA a. das zuständige Gericht, GVZ-Verteilerstelle m. d. B. u. Zustellung gesandt.
Nun ruft die zuständige GVZin an und teilt mit, möchte den Auftrag im Original per Post bzgl. der ZU.
Ist das normal?
Dachte via beA reicht, so kennen wir es hier ...