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Antrag auf Festsetzung Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren

Verfasst: 13.07.2023, 08:21
von Oliverreinhardt2
Guten Morgen,

da ich FamR net so oft bearbeite, habe ich im Punkt "Kindesunterhalt" eine Rückfrage.

Formblatt "Antrag auf Festsetzung von kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren"; Hat damit Jemand Erfahrung?
Mir geht es speziell um die Eintragung auf Seite 1 unter Nr. 7:

Es gibt rückständigen KiU i.H.v. 187,00 EUR, ferner möchte ich den KiU für die Zukunft festsetzen lassen. Das Kind ist 02/2022, geboren. Weiß Jemand, wie die Eintragungen hierzu vorzunehmen sind?
Sehe ich das ferner richtig, dass ich keine Eintragungen ab Seite: 2 "Abschrift, vorzunehmen habe? :kopfkratz

:thx für Eure Infos :wink2

Re: Antrag auf Festsetzung Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren

Verfasst: 19.07.2023, 22:02
von Bthr166
Ich denke dass du Seite 2 nicht ausfüllen musst. Wenn der Empfänger eine Abschrift haben will, kann er das ausgefüllte Formular ja auch einfach kopieren.

Ich würde einfach mal das Formular so weit es geht ausfüllen & Zusatzangaben (Rückstände) ggf. auf einem gesonderten Blatt erfassen. Bei ZV ist ja auch größtenteils Formularzwang, bei mir wurden aber noch nie solche „Sonderblätter“ moniert.

Re: Antrag auf Festsetzung Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren

Verfasst: 20.07.2023, 07:26
von Oliverreinhardt2
:thx