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Ruhen des Verfahren

Verfasst: 22.06.2023, 12:07
von Ella75
Hallo,
wenn Klage an den Beklagten zu 2. nicht zustellbar ist und EMA auch noch nichts neuerliches hervorbringt kann ich dann das Ruhen des Verfahrens beantragen bis ich nähere Informationen zum Aufenthalt habe um Verjährung zu hemmen? Frist wurde schon mehrfach verlängert.
Danke

Re: Ruhen des Verfahren

Verfasst: 22.06.2023, 12:16
von Recht_Azubi
Ja, tatsächlich hatten wir dasselbe Problem und haben das Ruhen des Verfahrens beantragt.
Es gab keine Einwände gegen unseren Antrag von seitens des Gerichts.

Re: Ruhen des Verfahren

Verfasst: 22.06.2023, 13:02
von Ella75
Danke für die Antwort 😊

Re: Ruhen des Verfahren

Verfasst: 22.06.2023, 13:09
von Recht_Azubi
Ella75 hat geschrieben:
22.06.2023, 13:02
Danke für die Antwort 😊
Selbstverständlich.

Re: Ruhen des Verfahren

Verfasst: 22.06.2023, 14:21
von paralegal6
Öffentliche Zustellung nicht möglich? Sonst kommst ja nie voran

Re: Ruhen des Verfahren

Verfasst: 22.06.2023, 14:25
von Ella75
Das ist mir eben auch in den Sinn gekommen und bin gerade dabei😅