Ruhen des Verfahren
Verfasst: 22.06.2023, 12:07
Hallo,
wenn Klage an den Beklagten zu 2. nicht zustellbar ist und EMA auch noch nichts neuerliches hervorbringt kann ich dann das Ruhen des Verfahrens beantragen bis ich nähere Informationen zum Aufenthalt habe um Verjährung zu hemmen? Frist wurde schon mehrfach verlängert.
Danke
wenn Klage an den Beklagten zu 2. nicht zustellbar ist und EMA auch noch nichts neuerliches hervorbringt kann ich dann das Ruhen des Verfahrens beantragen bis ich nähere Informationen zum Aufenthalt habe um Verjährung zu hemmen? Frist wurde schon mehrfach verlängert.
Danke