Ruhen des Verfahren

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Ella75
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#1

22.06.2023, 12:07

Hallo,
wenn Klage an den Beklagten zu 2. nicht zustellbar ist und EMA auch noch nichts neuerliches hervorbringt kann ich dann das Ruhen des Verfahrens beantragen bis ich nähere Informationen zum Aufenthalt habe um Verjährung zu hemmen? Frist wurde schon mehrfach verlängert.
Danke
Recht_Azubi
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#2

22.06.2023, 12:16

Ja, tatsächlich hatten wir dasselbe Problem und haben das Ruhen des Verfahrens beantragt.
Es gab keine Einwände gegen unseren Antrag von seitens des Gerichts.
Ella75
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#3

22.06.2023, 13:02

Danke für die Antwort 😊
Recht_Azubi
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#4

22.06.2023, 13:09

Ella75 hat geschrieben:
22.06.2023, 13:02
Danke für die Antwort 😊
Selbstverständlich.
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paralegal6
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#5

22.06.2023, 14:21

Öffentliche Zustellung nicht möglich? Sonst kommst ja nie voran
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Ella75
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#6

22.06.2023, 14:25

Das ist mir eben auch in den Sinn gekommen und bin gerade dabei😅
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