Bei wem liegt die Pflicht zur Einholung von Unterlagen?
Verfasst: 19.06.2023, 11:42
Ihr Lieben!
Ich habe einen etwas außergewöhnlichen Fall:
Unsere 93-jährige Mandantin hat ihren Mann verloren. Dieser wurde bereits bestattet. Dazu wurde ein Urnengrab ausgesucht und die Urne beigesetzt.
Die Kinder unserer Mandantin haben jeweils eine Generalvollmacht für sie. Beide sind einzelvertretungsberechtigt.
Der Sohn hat die Beerdigung seines Vaters organisiert. Leider hat er den Bestattungsvertrag nicht i.V. für seine Mutter, sondern im eigenen Namen, unterschrieben und die Friedhofsverwaltung hat ihm deshalb das Nutzungsrecht an der Grabstätte eingeräumt. Nun gibt es Streit unter den Geschwistern wegen des Nutzungsrechts.
Die Tochter unserer Mandantin (hat, wie gesagt ,auch eine Generalvollmacht für sie und ist ebenfalls einzelvertretungsberechtigt) möchte ihrer Mutter das Nutzungsrecht übertragen lassen, notfalls einklagen.
Das nur vorab zum Hintergrundverständnis.
Meine Frage ist die Folgende:
Wie geht Ihr damit um, wenn ein Mandant zu Euch kommt und von Euch erwartet, sämtliche für den Fall relevante Unterlagen selbst zu besorgen?
Muss man im Zweifel sämtliche Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes einholen oder darf man sich auf das beschränken/verlassen, was einem die Mandanten beibringen?
Unsere Mandantin macht es sich nämlich einfach und sagt, dass sie diese nicht selbst besorgen kann, da ihr von allen Seiten erklärt werde, ihr keine Unterlagen herausgeben zu können, weil nicht sie die Nutzungsberechtigte an der Grabstätte ist, sondern ihr Bruder.
Bei einem Telefonat meinerseits mit der Friedhodfsverwaltung zeigte diese sich aber ganz unkomliziert und sagte, dass ja ein berechtigtes Interesse unserer Mandantin vorläge und wir deshalb selbstverständlich auch die Unterlagen zur Einsicht bekommen könnten.
In diesem speziellen Fall kann ich unsere Mandantin sogar verstehen; der Fall ist ja auch ungewöhnlich, also fordere ich die Unterlagen eben selbst an.
Mir geht es mehr um die Frage, wie man sich hier generell verhalten muss?
Es kostet ja unendlich viel Zeit, wenn ein Mandant sich zurücklehnt und erwartet, dass der Anwalt alle relevanten Unterlagen anfordert und zuschicken lässt, anstatt diese bei Mandatierung zu übergeben.
Kann man eventuell in den Mandatsbedigungen regeln, dass der Mandant die Pflicht zur Beibringung aller Unterlagen hat und der Anwalt nur auf der Grundlage der Unterlagen arbeiten muss, die der Mandat beibringt?
Danke schonmal!
Sine04
Ich habe einen etwas außergewöhnlichen Fall:
Unsere 93-jährige Mandantin hat ihren Mann verloren. Dieser wurde bereits bestattet. Dazu wurde ein Urnengrab ausgesucht und die Urne beigesetzt.
Die Kinder unserer Mandantin haben jeweils eine Generalvollmacht für sie. Beide sind einzelvertretungsberechtigt.
Der Sohn hat die Beerdigung seines Vaters organisiert. Leider hat er den Bestattungsvertrag nicht i.V. für seine Mutter, sondern im eigenen Namen, unterschrieben und die Friedhofsverwaltung hat ihm deshalb das Nutzungsrecht an der Grabstätte eingeräumt. Nun gibt es Streit unter den Geschwistern wegen des Nutzungsrechts.
Die Tochter unserer Mandantin (hat, wie gesagt ,auch eine Generalvollmacht für sie und ist ebenfalls einzelvertretungsberechtigt) möchte ihrer Mutter das Nutzungsrecht übertragen lassen, notfalls einklagen.
Das nur vorab zum Hintergrundverständnis.
Meine Frage ist die Folgende:
Wie geht Ihr damit um, wenn ein Mandant zu Euch kommt und von Euch erwartet, sämtliche für den Fall relevante Unterlagen selbst zu besorgen?
Muss man im Zweifel sämtliche Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes einholen oder darf man sich auf das beschränken/verlassen, was einem die Mandanten beibringen?
Unsere Mandantin macht es sich nämlich einfach und sagt, dass sie diese nicht selbst besorgen kann, da ihr von allen Seiten erklärt werde, ihr keine Unterlagen herausgeben zu können, weil nicht sie die Nutzungsberechtigte an der Grabstätte ist, sondern ihr Bruder.
Bei einem Telefonat meinerseits mit der Friedhodfsverwaltung zeigte diese sich aber ganz unkomliziert und sagte, dass ja ein berechtigtes Interesse unserer Mandantin vorläge und wir deshalb selbstverständlich auch die Unterlagen zur Einsicht bekommen könnten.
In diesem speziellen Fall kann ich unsere Mandantin sogar verstehen; der Fall ist ja auch ungewöhnlich, also fordere ich die Unterlagen eben selbst an.
Mir geht es mehr um die Frage, wie man sich hier generell verhalten muss?
Es kostet ja unendlich viel Zeit, wenn ein Mandant sich zurücklehnt und erwartet, dass der Anwalt alle relevanten Unterlagen anfordert und zuschicken lässt, anstatt diese bei Mandatierung zu übergeben.
Kann man eventuell in den Mandatsbedigungen regeln, dass der Mandant die Pflicht zur Beibringung aller Unterlagen hat und der Anwalt nur auf der Grundlage der Unterlagen arbeiten muss, die der Mandat beibringt?
Danke schonmal!
Sine04