Unterhaltsverfahren - Mandatsniederlegung
Verfasst: 14.06.2023, 16:38
Hallo. Ich hoffe, das hier zählt nicht unter Rechtsauskunft.
Und zwar vollstrecken wir gegen einen ehemaligen Mandant wegen unserer Gebühren. Wir haben das Mandat auch niedergelegt und dies dem Gericht mitgeteilt. Zum Mandant besteht auch kein Kontakt, wir wissen nicht einmal, wo er genau wohnt.
Nun hat die Gegenseite einen neuen Unterhaltsantrag ans Gericht geschickt und wir bekamen die Zustellung mit der Bitte um Stellungnahme.
Wir haben diesen im ersten Durchgang zurückgeschickt mit der nochmaligen Mitteilung, dass wir den Mandanten nicht mehr vertreten.
Nun bekamen wir die Unterlagen erneut mit dem Verweis auf § 87 Abs. 2 ZPO.
Müssen wir nun tatsächlich weiter tätig für ihn sein, obwohl kein Kontakt besteht? Oder reicht es, wenn wir ihm die Unterlagen an die letzte uns bekannte Adresse schicken mit der Aufforderung, dass er sich einen neuen Anwalt suchen muss? Es wird doch nicht tatsächlich erwartet, dass wir in diesem Verfahren noch vollständig Stellung nehmen und ihn vertreten, obwohl wir gegen ihn vollstrecken und er nicht einmal auffindbar ist, oder?
Mein Chef hat tatsächlich keine Ahnung und meinte, ich solle ein Schreiben verfassen im Sinne von "Mandant meldet sich nicht, ist unbekannt verzogen, und es besteh kein Kontakt, also geben wir keine Stellungnahme ab.
Und zwar vollstrecken wir gegen einen ehemaligen Mandant wegen unserer Gebühren. Wir haben das Mandat auch niedergelegt und dies dem Gericht mitgeteilt. Zum Mandant besteht auch kein Kontakt, wir wissen nicht einmal, wo er genau wohnt.
Nun hat die Gegenseite einen neuen Unterhaltsantrag ans Gericht geschickt und wir bekamen die Zustellung mit der Bitte um Stellungnahme.
Wir haben diesen im ersten Durchgang zurückgeschickt mit der nochmaligen Mitteilung, dass wir den Mandanten nicht mehr vertreten.
Nun bekamen wir die Unterlagen erneut mit dem Verweis auf § 87 Abs. 2 ZPO.
Müssen wir nun tatsächlich weiter tätig für ihn sein, obwohl kein Kontakt besteht? Oder reicht es, wenn wir ihm die Unterlagen an die letzte uns bekannte Adresse schicken mit der Aufforderung, dass er sich einen neuen Anwalt suchen muss? Es wird doch nicht tatsächlich erwartet, dass wir in diesem Verfahren noch vollständig Stellung nehmen und ihn vertreten, obwohl wir gegen ihn vollstrecken und er nicht einmal auffindbar ist, oder?
Mein Chef hat tatsächlich keine Ahnung und meinte, ich solle ein Schreiben verfassen im Sinne von "Mandant meldet sich nicht, ist unbekannt verzogen, und es besteh kein Kontakt, also geben wir keine Stellungnahme ab.