Urlaubsanspruch

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minnipandi
Foren-Praktikant(in)
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#1

13.06.2023, 08:23

Hallo ihr Lieben :wink2

ich hätte eine kurze rechtliche Frage, vllt kann mir von euch ja jemand helfen?
Ich beende jetzt Ende Juni meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und werde danach noch für einen weiteren Monat in Teilzeit (4-Tage die Woche) übernommen. Bezüglich des Urlaubsanspruchs würde ich gerne wissen (nur theoretisch), ob der Urlaub für den einen Monat separat errechnet wird. Meinen Urlaubsanspruch in der Ausbildung habe ich bereits voll eingesetzt. Soweit ich weiß gibt es ja eine Regelung, dass man bei über 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch hat. Gilt das allgemein bei der Betriebszugehörigkeit (also wie in meinem Fall Ausbildung und anschließend Midijob) oder ist das auf das Arbeitsverhältnis beschränkt? Also in diesem Fall 6 Monate Ausbildung + 1 Monat Midijob und daher keinen vollen Anspruch?

Ich würde es nur gerne wissen, durchsetzen ließe es sich eh nicht (falls voller Anspruch).
Danke schonmal für eure Hilfe :)
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