Bestellung eines RA einklagbar?
Verfasst: 06.06.2023, 16:31
Hallo zusammen,
ich habe hier folgenden Fall:
M ist BR eines Autohauses
M erhält einen Antrag für ein Zustimmungsersetzungsverfahren 07.02.2023
M beauftragt uns 06.03.2023
Wir bestellen uns bei Gericht am 10.03.2023
G nimmt Antrag mit Schriftsatz vom 06.03.2023 zurück, der M jedoch erst am 13.03.2023 und uns erst am 14.03.2023 zugestellt wird.
Wir bitten um SW-Festsetzung
G erklärt, dass unsere Bestellung hinfällig war und daher keine Kosten entstanden sind.
Stimmt das so?
Ich würde mit dem zeitlichen Ablauf bei Gericht argumentieren, fände es jedoch großartig, wenn ich da noch ne Rechtsprechung anhängen könnte.
Hatte schon mal jemand so eine "verzwickte" Sache?
Hätte ja schon gerne mein Geld.
ich habe hier folgenden Fall:
M ist BR eines Autohauses
M erhält einen Antrag für ein Zustimmungsersetzungsverfahren 07.02.2023
M beauftragt uns 06.03.2023
Wir bestellen uns bei Gericht am 10.03.2023
G nimmt Antrag mit Schriftsatz vom 06.03.2023 zurück, der M jedoch erst am 13.03.2023 und uns erst am 14.03.2023 zugestellt wird.
Wir bitten um SW-Festsetzung
G erklärt, dass unsere Bestellung hinfällig war und daher keine Kosten entstanden sind.
Stimmt das so?
Ich würde mit dem zeitlichen Ablauf bei Gericht argumentieren, fände es jedoch großartig, wenn ich da noch ne Rechtsprechung anhängen könnte.
Hatte schon mal jemand so eine "verzwickte" Sache?
Hätte ja schon gerne mein Geld.