Bestellung eines RA einklagbar?

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Tatjana H.
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#1

06.06.2023, 16:31

Hallo zusammen,

ich habe hier folgenden Fall:

M ist BR eines Autohauses
M erhält einen Antrag für ein Zustimmungsersetzungsverfahren 07.02.2023
M beauftragt uns 06.03.2023
Wir bestellen uns bei Gericht am 10.03.2023
G nimmt Antrag mit Schriftsatz vom 06.03.2023 zurück, der M jedoch erst am 13.03.2023 und uns erst am 14.03.2023 zugestellt wird.
Wir bitten um SW-Festsetzung
G erklärt, dass unsere Bestellung hinfällig war und daher keine Kosten entstanden sind.

Stimmt das so?

Ich würde mit dem zeitlichen Ablauf bei Gericht argumentieren, fände es jedoch großartig, wenn ich da noch ne Rechtsprechung anhängen könnte.

Hatte schon mal jemand so eine "verzwickte" Sache?

Hätte ja schon gerne mein Geld.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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Feldhamster
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#2

06.06.2023, 19:32

Euer Mandant ist euer Auftraggeber und somit Kostenschuldner. Die Frage ist, ob er einen Kostenerstattungsanspruch gegen G hat. In die Richtung müsste man recherchieren...
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Anahid
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#3

07.06.2023, 09:38

Ich versteh die Sache schon richtig, dass hier Euer Mandant Betriebsrat des Autohauses ist? Dann muss die Gegenseite doch ohnehin die Kosten zahlen.
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Oliverreinhardt2
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#4

07.06.2023, 09:39

Hallo,

darüber hinaus kann auch ein Antrag bzgl. § 91 ZPO bei Gericht des Rechtszuges gestellt werden.
Zumal ihr euch ggü. dem Gericht vor der Antragsrücknahme, angezeigt habt.
Gruß
Oli
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Anahid
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#5

07.06.2023, 09:41

Stimmt nicht, dass die Bestellung vor Antragsrücknahme erfolgte. Die Antragsrücknahme wurde erst nach der Bestellung zugestellt, erfolgte aber zeitlich vor der Bestellung.
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Oliverreinhardt2
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#6

07.06.2023, 10:02

Sorry, "Lesefehler".
Gruß
Oli
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Tatjana H.
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#7

07.06.2023, 11:47

Anahid hat geschrieben:
07.06.2023, 09:41
Stimmt nicht, dass die Bestellung vor Antragsrücknahme erfolgte. Die Antragsrücknahme wurde erst nach der Bestellung zugestellt, erfolgte aber zeitlich vor der Bestellung.
Ja, das stimmt, aber Kenntnis hatte der Mandant genau wie wir erst NACH der Bestellung...

Hilft mir das?
Tatjana

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#8

07.06.2023, 11:57

Ja, das hilft. Denn die Zustellung muss das Gericht ja vermerkt haben. Entsprechend dürfte hier eine Kostenfestsetzung durchaus möglich sein. Und wie gesagt: wenn BR = Betriebsrat heißen soll, muss die Gegenseite ohnehin Eure Kosten (Ihr seid ja dann Vertreter des Betriebsrats) übernehmen.
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