RA-Ausweis vorlegen

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Ophelia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 07.04.2022, 00:52
Beruf: Rechtsreferendarin / Refa

#1

05.06.2023, 09:45

Hallo zusammen,

ich bin etwas überfragt und hoffe, dass Ihr Ideen habt. Wir sollen für einen MD die Abmeldung bei dem EMA durchführen. Die Sachbearbeiterin will unbedingt auch den Ausweis der Anwältin haben. Meine Chefin ist der Ansicht, dass sie als Anwältin nur die Vollmacht vorlegen muss und nicht ihre privaten Daten herausgeben muss. Die Sachbearbeiterin bei der Stadt sieht das nicht so und ist der Ansicht, dass Sie keine §§ nennen muss, die eine solche Pflicht erklären würden.
Habt Ihr eine Idee, was man schreiben oder machen kann?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Liebe Grüße und vielen Dank!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17543
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

05.06.2023, 10:18

Ich würde auf Dienstaufsichtsbeschwerde tippen. Eine Pflicht, dass die Anwältin ihre persönlichen Daten rausgibt, sehe ich nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1736
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#3

05.06.2023, 10:35

Hallo,

alternativ wäre der Verweis auf das RA-Register, als entsprechenden "Nachweis" möglich...
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Recht_Azubi
Forenfachkraft
Beiträge: 112
Registriert: 16.02.2023, 15:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter (Azubi)
Software: ReNoStar
Wohnort: Offenburg

#4

05.06.2023, 11:16

Ich würde dir folgendes vorschlagen:

Schreib ihr nochmal zurück, dass sie den dafür passenden Paragraphen nennen soll, wenn sie die Daten haben möchte und dass ihr diese nicht herausgebt bis sie eben diesen passenden Paragraphen euch gegenüber nennt. Sollte sie dies nicht tun und dennoch darauf bestehen dann mach eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Anmerkung, dass eine Vollmacht bereits vorgelegt wurde und dennoch die Sachbearbeiterin darauf besteht, dass deine Chefin ihre persönlichen Daten herausgibt bzw. ihren Ausweis. Habe gerade eben meinen Chef gefragt und er selbst meinte, dass er es nicht machen würde, weil eine Vollmacht vollkommen ausreicht als Beweis der Bevollmächtigung.
Ophelia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 07.04.2022, 00:52
Beruf: Rechtsreferendarin / Refa

#5

05.06.2023, 13:16

Ich danke Euch für Eure Tipps. Wir hatten bereits auf das VwVfG verwiesen, sodass ich jetzt mit Hinweis auf das Ra-Register ein letztes Mal darauf verweise, dass meine Chefin nicht ihren Perso vorlegen muss. Wenn sie dann nicht reagiert, dann werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Ich berichte, wie es ausgegangen ist.
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 599
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#6

05.06.2023, 13:30

Es ist nach SV mE auch möglich, das die Sachbearbeiterin neben der Vollmacht durch Vorlage des Ausweises "lediglich" feststellen möchte, ob die auftretende Person denn tatsächlich diejenige ist, die mit Vollmacht bevollmächtigt wird - scheint mir eher nachvollziehbar (aus Sicht der Sachbearbeiterin), um sicherzugehen, dass hier nicht eine nicht bevollmächtigten Person agiert.
Antworten