Hallo,
ich brauche Eure Hilfe.
Soll einen KoFe-Antrag an Sozialgericht machen. Meine Chef meint es gibt statt der
Mittelgebühr
(der Betragsrahmengebühr) eine höhere Gebühr - er meinte als die Regelgebühr. Welche könnte dies sein?
Sozialrecht, Regelgebühr
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 23.08.2007, 19:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Erhlich gesagt verstehe ich die Frage nicht ganz...
Also Dein Chef hat bei der Betragsrahmengebühr nicht die Mittelgebühr von 250,00 € genommen sondern hat die Gebühr höher angesetzt?
Wo genau liegt da dein Problem? Eine andere Gebühr gibts eingetlich nicht.
Also Dein Chef hat bei der Betragsrahmengebühr nicht die Mittelgebühr von 250,00 € genommen sondern hat die Gebühr höher angesetzt?
Wo genau liegt da dein Problem? Eine andere Gebühr gibts eingetlich nicht.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 23.08.2007, 19:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Mein Chef meint, man kann mehr als die Regelgebühr abrechnen. Nun weis nicht welche Gebühr er meint. Ich vermute, mit Regelgebühr ist die Mittelgebühr gemeint.
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Ja klar, er kann mehr nehmen als die Mittelgebühr wenn der Auftrag schwierig, von großer Bedeutung für den Mandanten etc. war, dazu sind die Betragsrahmen (hier von 40,00 bis 460 €) ja schließlich da .
Einen besonderen Namen haben die erhöhten Gebühren nicht, falls Du das meinst.
Ich schreiben dann immer, dass wir die Mittelgebühr um z.B. 30 % erhöht haben, weil...
Einen besonderen Namen haben die erhöhten Gebühren nicht, falls Du das meinst.
Ich schreiben dann immer, dass wir die Mittelgebühr um z.B. 30 % erhöht haben, weil...
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 749
- Registriert: 07.07.2006, 08:46
- Wohnort: NRW
Meint er evtl. damit, dass man nach Wertgebühren und auch nach Betragsrahmengebühren abrechnen kann?!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 23.08.2007, 19:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Habe ich Ihn gefragt, er meint, dass sein Kollege beim Gericht angerufen hat und die haben das mit der höheren Abrechnung gesagt. Denn ich kann nur nach Betragsrahmen abrechnen, das keine Gerichtsgebühren.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 749
- Registriert: 07.07.2006, 08:46
- Wohnort: NRW
Versteh ich grad irgendwie nicht. Was hat das mit den Gerichtsgebühren auf sich? Auf alle Fälle denke ich, dass PeeDee recht hat und die einfach nicht die Mittelgebühr abrechnen solltest, sondern erhöhte Gebühren.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 23.08.2007, 19:36
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Meinst Du die Erhöhung von 20% der sogenannte Ermessensspielraum?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 749
- Registriert: 07.07.2006, 08:46
- Wohnort: NRW
Ja. Bestimmt meint Dein Chef das so. Manchmal sprechen die in Rätseln...
"...es kann ja nicht immer regnen..."