Sozialrecht, Regelgebühr

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
orchidee_10
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 23.08.2007, 19:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

02.10.2007, 10:16

Hallo,

ich brauche Eure Hilfe.

Soll einen KoFe-Antrag an Sozialgericht machen. Meine Chef meint es gibt statt der

Mittelgebühr

(der Betragsrahmengebühr) eine höhere Gebühr - er meinte als die Regelgebühr. Welche könnte dies sein?
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#2

02.10.2007, 10:21

Erhlich gesagt verstehe ich die Frage nicht ganz...
Also Dein Chef hat bei der Betragsrahmengebühr nicht die Mittelgebühr von 250,00 € genommen sondern hat die Gebühr höher angesetzt?
Wo genau liegt da dein Problem? Eine andere Gebühr gibts eingetlich nicht.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
orchidee_10
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 23.08.2007, 19:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

02.10.2007, 10:26

Mein Chef meint, man kann mehr als die Regelgebühr abrechnen. Nun weis nicht welche Gebühr er meint. Ich vermute, mit Regelgebühr ist die Mittelgebühr gemeint.
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#4

02.10.2007, 10:30

Ja klar, er kann mehr nehmen als die Mittelgebühr wenn der Auftrag schwierig, von großer Bedeutung für den Mandanten etc. war, dazu sind die Betragsrahmen (hier von 40,00 bis 460 €) ja schließlich da :wink: .

Einen besonderen Namen haben die erhöhten Gebühren nicht, falls Du das meinst.
Ich schreiben dann immer, dass wir die Mittelgebühr um z.B. 30 % erhöht haben, weil...
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#5

02.10.2007, 10:32

Meint er evtl. damit, dass man nach Wertgebühren und auch nach Betragsrahmengebühren abrechnen kann?!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
orchidee_10
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 23.08.2007, 19:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

02.10.2007, 10:38

Habe ich Ihn gefragt, er meint, dass sein Kollege beim Gericht angerufen hat und die haben das mit der höheren Abrechnung gesagt. Denn ich kann nur nach Betragsrahmen abrechnen, das keine Gerichtsgebühren.
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#7

02.10.2007, 10:46

Versteh ich grad irgendwie nicht. Was hat das mit den Gerichtsgebühren auf sich? Auf alle Fälle denke ich, dass PeeDee recht hat und die einfach nicht die Mittelgebühr abrechnen solltest, sondern erhöhte Gebühren.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
orchidee_10
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 23.08.2007, 19:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#8

02.10.2007, 10:48

Meinst Du die Erhöhung von 20% der sogenannte Ermessensspielraum?
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#9

02.10.2007, 10:49

Ja. Bestimmt meint Dein Chef das so. Manchmal sprechen die in Rätseln...
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Antworten