Seite 1 von 1

Parteibezeichnung einer "SE"

Verfasst: 24.05.2023, 12:55
von CE_82
Hallo an alle Wissenden, weiß jemand wie eine "SE" die von geschäftsführenden Direktoren vertreten wird, korrekt in der Klage bezeichnet wird?

... Firma SE, vertreten durch die geschäftsführenden Direktoren Herr XYZ, Musterstraße, Musterstadt?

Und wie viele führe ich auf, wenn ich 5 geschäftsführende Direktoren habe?

Vielen Dank :thx

Re: Parteibezeichnung einer "SE"

Verfasst: 24.05.2023, 13:14
von Oliverreinhardt2
"Firma SE, v.d.d. Vorstand, ..."
Namentlich reicht es aus, wenn der Vorstandsvorsitzender benannt wird. Also:

"Firma SE, v. d. d. XXX als Vorstandsvorsitzenden"

So schreiben wir es immer.
:huepf

Re: Parteibezeichnung einer "SE"

Verfasst: 24.05.2023, 13:33
von CE_82
Danke Oli!

Meine "SE" hat leider keinen Vorstand, sondern geschäftsführende Direktoren laut Handelsregisterauszug... hier gibt es wohl beide Alternativen. :augenreib

Re: Parteibezeichnung einer "SE"

Verfasst: 24.05.2023, 13:41
von paralegal6
Ja, bei dir monistisches System, da bestellt der Verwaltungsrat einen geschäftsführenden Direktor oder mehrere
namentlich aufführen würde ich die nicht

Re: Parteibezeichnung einer "SE"

Verfasst: 24.05.2023, 13:52
von CE_82
:augenreib Ok- und wie dann? Also wie würdest du das schreiben, wenn du die Namen weglässt?

:thx

Re: Parteibezeichnung einer "SE"

Verfasst: 24.05.2023, 14:14
von Oliverreinhardt2
"Firma SE, v.d.d. Direktor"...