Anfrage ob Pflichtverteidigung übernommen werden kann

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JanineMo
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#1

09.05.2023, 09:30

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob ich im richtigen Themenbereich bin. Wenn nicht, bitte verschieben.

Wir haben vom Amtsgericht Ermittlungsakten mit der Bitte um Mitteilung erhalten, ob von hier aus die Pflichtverteidigung übernommen werden kann.

Chef hat die Akten studiert und wir haben Kopien gefertigt. Sodann gingen die Akten mit der Mitteilung, dass die Pflichtverteidigung übernommen werden kann, zurück ans Gericht.

Nun baten wir höflich um Sachstandsmitteilung. Daraufhin rief uns das Gericht an und teilte mit, dass sich ein anderer Anwalt für den Angeklagten gemeldet hat und dieser zum Pflichtverteidiger bestellt wurde.

Meine Frage ist nun, ob bei uns aufgrund der Akteneinsicht und der Kopien wenigstens die Grundgebühr entstanden ist und abgerechnet werden kann?

Leider habe ich diesbezüglich im Forum nichts finden können.
Oliverreinhardt2
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#2

09.05.2023, 10:05

Guten Morgen,

hat Euch das AG die Akten aufgrund einer Aufforderung oder unaufgefordert, zugesandt? :kopfkratz Irgendwie müssen die Akten ja "zu Euch" gekommen sein... "einfach so" werden keine Akten versandt.
Letzteres löst die GG ab 4100 ff. VV RVG, aus.

Wir erhalten von dem AG vorab die Anfrage zur Pflichtverteidigerprüfung und, wenn mal keine Bestellung zustande kommt, rechnen wir die GG, s.o., ab.
Gruß
Oli
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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JanineMo
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#3

09.05.2023, 10:07

Das Gericht hat uns die Akten mit der Anfrage, ob die Pflichtverteidigung übernommen werden kann, übersandt.
Oliverreinhardt2
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#4

09.05.2023, 10:13

JanineMo hat geschrieben:
09.05.2023, 10:07
Das Gericht hat uns die Akten mit der Anfrage, ob die Pflichtverteidigung übernommen werden kann, übersandt.
Dann ist nach Nr. 4100 ff. VV RVG, (Pflichtverteidigergebühren) ggü. dem AG abzurechnen. Also "als Klassiker" sozusagen.
So handhaben wir das.
:huepf
Gruß
Oli
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JanineMo
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#5

09.05.2023, 10:18

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich war mir jetzt nur nicht so sicher.
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paralegal6
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#6

11.05.2023, 12:30

Aber einen Beschluss dass ihr bestellt seid gibt es nicht? Dann eher nur Kopien berechen?
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