Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich im richtigen Themenbereich bin. Wenn nicht, bitte verschieben.
Wir haben vom Amtsgericht Ermittlungsakten mit der Bitte um Mitteilung erhalten, ob von hier aus die Pflichtverteidigung übernommen werden kann.
Chef hat die Akten studiert und wir haben Kopien gefertigt. Sodann gingen die Akten mit der Mitteilung, dass die Pflichtverteidigung übernommen werden kann, zurück ans Gericht.
Nun baten wir höflich um Sachstandsmitteilung. Daraufhin rief uns das Gericht an und teilte mit, dass sich ein anderer Anwalt für den Angeklagten gemeldet hat und dieser zum Pflichtverteidiger bestellt wurde.
Meine Frage ist nun, ob bei uns aufgrund der Akteneinsicht und der Kopien wenigstens die Grundgebühr entstanden ist und abgerechnet werden kann?
Leider habe ich diesbezüglich im Forum nichts finden können.
Anfrage ob Pflichtverteidigung übernommen werden kann
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Guten Morgen,
hat Euch das AG die Akten aufgrund einer Aufforderung oder unaufgefordert, zugesandt? Irgendwie müssen die Akten ja "zu Euch" gekommen sein... "einfach so" werden keine Akten versandt.
Letzteres löst die GG ab 4100 ff. VV RVG, aus.
Wir erhalten von dem AG vorab die Anfrage zur Pflichtverteidigerprüfung und, wenn mal keine Bestellung zustande kommt, rechnen wir die GG, s.o., ab.
hat Euch das AG die Akten aufgrund einer Aufforderung oder unaufgefordert, zugesandt? Irgendwie müssen die Akten ja "zu Euch" gekommen sein... "einfach so" werden keine Akten versandt.
Letzteres löst die GG ab 4100 ff. VV RVG, aus.
Wir erhalten von dem AG vorab die Anfrage zur Pflichtverteidigerprüfung und, wenn mal keine Bestellung zustande kommt, rechnen wir die GG, s.o., ab.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Dann ist nach Nr. 4100 ff. VV RVG, (Pflichtverteidigergebühren) ggü. dem AG abzurechnen. Also "als Klassiker" sozusagen.
So handhaben wir das.
Gruß
Oli
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Aber einen Beschluss dass ihr bestellt seid gibt es nicht? Dann eher nur Kopien berechen?