anwaltliche Versicherung Vollmacht...

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icerose
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#1

20.04.2023, 10:16

Hallo in die Runde,

mir fällt in letzter Zeit öfter auf, dass die anwaltliche Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung - insbesondere einschließlich Geldemfpangsvollmacht - von Anwälten nicht mehr akzeptiert wird. Gibt es Gesetzesanpassungen, die ich vielleicht nicht kenne? Hat sich am Status eines RA vielleicht was geändert? Oder was soll das?

Danke für eure Denkanstöße.
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paralegal6
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#2

20.04.2023, 11:00

also eine Geldempfangsvollmacht brauchen die schon wenn es in der "normalen" nicht mit drin steht
viewtopic.php?t=30289
Dass RAe normale Vollmachten haben wollen verstehe ich auch immer nicht (also außer bei einer Kündigung öä nach 174 BGB)
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Lämmchen
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#3

20.04.2023, 11:06

Die Geldempfangsvollmacht wollen wir auch immer sehen. Da reicht uns eine anwaltliche Versicherung nicht aus. Aber das war auch schon immer so. :ka
Liebe Grüße

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icerose
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#4

20.04.2023, 12:42

@Lämmchen: warum? Ausgenommen mit Blick auf mögliche schwarze Schafe verstehe ich das echt nicht.

@paralegel6: wir haben Geld u.s.w. natürlich in der normalen Vollmacht mit drin.

Gut: kann ich die Vollmacht mit dem gestern schon vom Chef signierten und gesendeten Schreiben (das war die Bitte um Zahlungsvermittlung einschließlich Versicherung der Geldempfangsvollmacht) nachsenden? Ich denke schon - aber...
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Lämmchen
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#5

20.04.2023, 14:49

Icerose, weil man nur schuldbefreiend zahlen kann, wenn derjenige auch bevollmächtigt zum Geldempfang ist. Ich kann doch dem Mandanten nicht raten, an den Anwalt zu zahlen, ohne dass ich die schriftliche Vollmacht habe. Dann zahlt der Mandant und der Gegner erklärt, dass der Anwalt nicht zum Geldempfang berechtigt ist. Dann müsste der Mandant doch erstmal zwei Mal zahlen. Klar gibts dann Rückforderungsansprüche. Aber der Titel ist in der Welt.

Bei uns muss entweder die Geldempfangsvollmacht vorliegen oder aber es wird direkt an die Gegenseite gezahlt.

Eine vom Chef signierte Vollmacht kann nur wirksam sein, wenn der Chef jemandem eine Vollmacht erteilt. Wenn die vom Mandanten ist, ist das völlig egal. Dann der Mandant z. B. mit DocuSign signieren, Dein Chef kann das wirksam nicht. Das gilt genauso für eidesstattliche Versicherungen etc. entweder liegt das Original oder elektronisch signiert von demjenigen, der die Vollmacht erteilt.

Uns reicht im Übrigen auch eine Kopie/Scan der Vollmacht.
Liebe Grüße

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icerose
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#6

24.04.2023, 12:07

Danke, Lämmchen.
Ich verstehe das schon - und auch nicht. Die anwaltliche Versicherung sollte meiner Meinung nach ein bisschen was wert sein. :-?

Cheffe hat die Vollmacht kommentarlos selber verschickt. :D
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#7

24.04.2023, 12:36

Streng genommen darf an Dich kein Geld weitergeleitet werden, wenn nicht die Original-Geldempfangsvollmacht vorgelegt wird. Bei uns sind sogar die Gerichtsvollzieher z.T. dazu übergegangen, diese anzufordern. Viele Sachen, die früher eigentlich ohne Probleme gingen, werden mittlerweile immer "komplizierter", weil plötzlich viele auf den genauen Einhalt sämtlicher Punkte achten. Das Gesetz sieht die Vorlage einer Vollmacht vor und nicht die anwaltliche Versicherung (die, wie Du richtig ausführst, bislang eigentlich immer ausgereicht hat). Du kannst ja schon froh sein, wenn eine Kopie der Vollmacht akzeptiert wird. Normalerweise musst Du das Original vorlegen. :-?
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#8

24.04.2023, 12:53

Besser man lässt direkt an die Mandantschaft zahlen - spart Aufwand. :D
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Anahid
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#9

24.04.2023, 13:22

Ja, bin ich mittlerweile auch zu übergegangen. Nur weniger Arbeit bringt es auch nicht, da die Mandanten sich ja grundsätzlich nur melden, wenn ihnen was fehlt. Wenn die Geld bekommen haben, melden die sich nicht unbedingt. :roll:
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#10

24.04.2023, 14:52

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