Pfändung Abfindung bei Vereinbarung mit Unterhaltskasse

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Coco Lores
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#1

04.04.2023, 08:37

Hallo Ihr Lieben,

Euer Schwarmwissen ist wieder gefragt. Folgendes Szenario:

Ich arbeite in einer Steuerberater- und Anwaltskanzlei. Es gab eine Kündigungsschutzklage gegen einen unserer Mandanten, welche mit einem Vergleich geendet ist. U.a. wurde eine Abfindung vereinbart.

Da wir auch die lohnabrechnende Stelle sind, müssen wir nun die Abrechnung machen. Der Arbeitnehmer ist unterhaltspflichtig und es besteht eine Vereinbarung mit zwei Unterhaltskassen über einen monatlich fest zu pfändenden Betrag, unabhängig von dem eigentlich zu pfändenden Betrag.

Jetzt kommt die Quizfrage: Was machen wir mit der Abfindung??? Die ist ja voll pfändbar. In der Vereinbarung steht nichts drin, was solche Einkünfte angeht. Müssen wir jetzt die ganze Abfindung abführen (und damit sind die Unterhaltsschulden bei weitem nicht abgegolten), oder beachten wir einfach nur die bisherige Vereinbarung und führen weiter den festen Betrag ab?

Hattet Ihr sowas schon mal?

Danke für Eure Hilfe und Euren Input.

LG Corinna
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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paralegal6
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#2

04.04.2023, 11:52

Es gibt einen Unterhaltstitel aber keinen pfüb dazu, ist das richtig? Hatte bisher noch nie mit dem Jugendamt zu tun, würde mir aber ggf bestätigen lassen, dass ich auszahlen darf damit ich auf der sicheren Seite bin. Wie das mit Schweigepflicht oder Datenschutz da aussieht bin ich mir nicht sicher, das sollte ein RA entscheiden
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Coco Lores
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#3

04.04.2023, 14:07

Doch es gibt wohl einen PfÜB, der aber zurückgenommen wurde, aufgrund dieser Vereinbarung.
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