Kostenerstattung bei Rücknahme Widerspruch gegen Mahnbescheid
Verfasst: 09.02.2023, 11:19
Liebe Kollegen,
ich habe leider ein Brett vor dem Kopf:
Schuldner erhebt Widerspruch gegen Mahnbescheid.
Anspruchsbegründung (mit Antrag, dass Beklagter die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat) eingereicht.
Nach Einreichung Anspruchsbegründung nimmt der Schuldner/Beklagte seinen Widerspruch zurück.
Daraufhin KFA
1,3 Geb. Nr. 3100
abzgl. 1,0 Geb. Nr. 3305
+ Auslagen
+ Gerichtskosten (nur) für das streitige Verfahren
Nun teilt das Gericht mit, dass es keine Kostenentscheidung treffen kann. Mit Rücknahme des Widerspruchs gegen den MB sei das Mahnverfahren wieder aufgelegt und wir könnten VB beantragen . Soweit klar.
Aber das Gericht muss doch trotzdem über die Differenz der im streitigen Verfahren entstandenen Gebühren + Gerichtskosten entscheiden?! Irgendwas hakt heute in meinem Gehirn
Vorab herzlichen Dank für Eure Gedanken
ich habe leider ein Brett vor dem Kopf:
Schuldner erhebt Widerspruch gegen Mahnbescheid.
Anspruchsbegründung (mit Antrag, dass Beklagter die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat) eingereicht.
Nach Einreichung Anspruchsbegründung nimmt der Schuldner/Beklagte seinen Widerspruch zurück.
Daraufhin KFA
1,3 Geb. Nr. 3100
abzgl. 1,0 Geb. Nr. 3305
+ Auslagen
+ Gerichtskosten (nur) für das streitige Verfahren
Nun teilt das Gericht mit, dass es keine Kostenentscheidung treffen kann. Mit Rücknahme des Widerspruchs gegen den MB sei das Mahnverfahren wieder aufgelegt und wir könnten VB beantragen . Soweit klar.
Aber das Gericht muss doch trotzdem über die Differenz der im streitigen Verfahren entstandenen Gebühren + Gerichtskosten entscheiden?! Irgendwas hakt heute in meinem Gehirn
Vorab herzlichen Dank für Eure Gedanken