Hallo,
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Sachverhalt:
Uns wurde im Dezember 22 ein Beschluss zugestellt über das beA. Es gab eine Frist von 1 Monat zur Stellungnahme. Bei der Abgabe der eEB gab es technische Probleme, woraufhin der Empfang schriftlich per beA bestätigt wurde und auch das Zustelldatum benannt wurde.
Zwischenzeitlich haben wir eine Fristverlängerung beim Gericht beantragt. Fristverlängerung wurde gewährt.
Nun haben wir den gleichen Beschluss heute nochmal per Post (PZU) zugestellt bekommen.
Meine Frage: Welche Frist ist jetzt richtig? Die von der Fristverlängerung oder wieder 1 Monat ab postalischer Zustellung?
Ich werde sowieso das nochmal telefonisch mit dem Gericht abklären. Wollte aber mal eure Meinung hören. Vielleicht stehe ich ja tatsächlich total auf dem Schlauch
LG
Neue Frist durch erneute Zustellung?
- Adora Belle
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Wenn die Zustellung schon bewirkt war, dann lösen weitere (unnötige) Zustellungen keine neue Frist aus.
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Danke für die Antwort.Adora Belle hat geschrieben: ↑26.01.2023, 13:44Wenn die Zustellung schon bewirkt war, dann lösen weitere (unnötige) Zustellungen keine neue Frist aus.