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Übungsfall

Verfasst: 30.09.2007, 15:29
von Gast
Hallo,

ich mache gerade eine Fortbildung zur Rechtsassistentin. Nun habe ich hier einen Übungsfall zu lösen, an dem ich doch schon etwas zu denken habe. Vielleicht habt ihr ja die passende Lösung:

Händler A bietet dem Händler B eine LKW-Ladung Kartoffeln zum Kauf an. Sein Angebot befristet er bis zum 15. Juni. Der B ist mit dem Geschäft einverstanden. Am 10. Juni gibt er sein Annahmeschreiben zur Post auf. Bei der Post kommt es jedoch zu einer Verzögerung, so dass der Brief dem A erst am 17. Juni zugeht.

Prüfen Sie (in einem ausformulierten Gutachten ....*nicht ernst nehmen*), ob B Lieferung verlangen kann, wenn A nichts weiter von sich hören lässt.

Soweit zum Fall.

Meiner Ansicht nach, steh dem B die Lieferung zu, da das Verschulden an dem verspäteten Annahmeschreiben ja nicht in der Person des B lag, sondern an der Post.

Ich wär euch dankbar für Hilfe! :roll:

Verfasst: 30.09.2007, 15:33
von StineP
Ich erinnere mich an ähnliche Fälle aus der Berufschulzeit... Ich stimme dir im Grunde zu

Verfasst: 30.09.2007, 16:20
von RenoNRW
Darf ich fragen was eine Rechtsassistentin macht ?

Verfasst: 30.09.2007, 16:21
von StineP
kurzum: Vorstufe zum Refawi... Geht nur ein halbes Jahr

Verfasst: 30.09.2007, 17:07
von Janin
aha, habe ich auch nicht gewusst. wer bietet das an??

Verfasst: 30.09.2007, 17:44
von StineP
ZAR (http://www.rechtsassistent.de/)

Und nun zurück zum Thema...

Verfasst: 30.09.2007, 17:50
von Janin
danke.

Re: Übungsfall

Verfasst: 19.08.2015, 08:20
von anni2015
Gast hat geschrieben:Hallo,

ich mache gerade eine Fortbildung zur Rechtsassistentin. Nun habe ich hier einen Übungsfall zu lösen, an dem ich doch schon etwas zu denken habe. Vielleicht habt ihr ja die passende Lösung:

Händler A bietet dem Händler B eine LKW-Ladung Kartoffeln zum Kauf an. Sein Angebot befristet er bis zum 15. Juni. Der B ist mit dem Geschäft einverstanden. Am 10. Juni gibt er sein Annahmeschreiben zur Post auf. Bei der Post kommt es jedoch zu einer Verzögerung, so dass der Brief dem A erst am 17. Juni zugeht.

Prüfen Sie (in einem ausformulierten Gutachten ....*nicht ernst nehmen*), ob B Lieferung verlangen kann, wenn A nichts weiter von sich hören lässt.

Soweit zum Fall.

Meiner Ansicht nach, steh dem B die Lieferung zu, da das Verschulden an dem verspäteten Annahmeschreiben ja nicht in der Person des B lag, sondern an der Post.

Ich wär euch dankbar für Hilfe! :roll:
Hallo Gast,

ich mache die Weiterbildung zur Fachreferentin für Arbeitsrecht und muss in meiner Klausur genau diesen Fall lösen.
Wie hast du ihn damals gelöst?

Über eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße A. ;)

Re: Übungsfall

Verfasst: 19.08.2015, 08:27
von jennjenn87
Grundsätzlich ist das Angebot des A am 15. erloschen. Den verspäteten Zugang hätte er allerdings dem B anzeigen müssen. Veranlasst er nichts, darf B davon ausgehen, dass seine Annahme noch rechtzeitig erfolgt ist. § 149 BGB.
Es kommt natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Re: Übungsfall

Verfasst: 19.08.2015, 08:29
von jennjenn87
Hätte der A dem B mitgeteilt, dass seine Annahme erst nach dem 15. eingegangen ist, dann wäre die Angelegenheit anders zu beurteilen.