Gebühren Betreuungsgericht
Verfasst: 17.11.2022, 11:29
Liebe MitstreiterInnen,
ich arbeite so gar nicht im Notariat und bin mit der Frage einer Bekannten überfordert:
Sie hat die Betreuung für ihren Ehemann übernommen und dafür jetzt vom Betreuungsgericht eine Rechnung über Jahresgebühr Nr. 11101 Anl.1 GNotKG sowie SV-Entschädigung Nr. 31005 Anl. 1 GNotKG erhalten.
Die erste Gebühr berechnet sich offenbar nach dem Vermögen des Betreuten und wirft Fragen auf:
Wofür zahlt man diese Kosten, wenn das Betreuungsgericht gleichzeitig (mündlich) mitgeteilt hat, die Ehefrau müsse keine Rechenschaftsberichte - die das Gericht ja dann zu prüfen hätte - einreichen?
Wie verhält es sich denn, wenn die Eheleute ohne Ehevertrag alles gemeinsam besitzen? Müsste dann nicht der Wert halbiert werden?
Ich wäre für fachkundige Hilfe sehr dankbar.
ich arbeite so gar nicht im Notariat und bin mit der Frage einer Bekannten überfordert:
Sie hat die Betreuung für ihren Ehemann übernommen und dafür jetzt vom Betreuungsgericht eine Rechnung über Jahresgebühr Nr. 11101 Anl.1 GNotKG sowie SV-Entschädigung Nr. 31005 Anl. 1 GNotKG erhalten.
Die erste Gebühr berechnet sich offenbar nach dem Vermögen des Betreuten und wirft Fragen auf:
Wofür zahlt man diese Kosten, wenn das Betreuungsgericht gleichzeitig (mündlich) mitgeteilt hat, die Ehefrau müsse keine Rechenschaftsberichte - die das Gericht ja dann zu prüfen hätte - einreichen?
Wie verhält es sich denn, wenn die Eheleute ohne Ehevertrag alles gemeinsam besitzen? Müsste dann nicht der Wert halbiert werden?
Ich wäre für fachkundige Hilfe sehr dankbar.