Gebühren Betreuungsgericht

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sansibar
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#1

17.11.2022, 11:29

Liebe MitstreiterInnen,
ich arbeite so gar nicht im Notariat und bin mit der Frage einer Bekannten überfordert:
Sie hat die Betreuung für ihren Ehemann übernommen und dafür jetzt vom Betreuungsgericht eine Rechnung über Jahresgebühr Nr. 11101 Anl.1 GNotKG sowie SV-Entschädigung Nr. 31005 Anl. 1 GNotKG erhalten.
Die erste Gebühr berechnet sich offenbar nach dem Vermögen des Betreuten und wirft Fragen auf:
Wofür zahlt man diese Kosten, wenn das Betreuungsgericht gleichzeitig (mündlich) mitgeteilt hat, die Ehefrau müsse keine Rechenschaftsberichte - die das Gericht ja dann zu prüfen hätte - einreichen?
Wie verhält es sich denn, wenn die Eheleute ohne Ehevertrag alles gemeinsam besitzen? Müsste dann nicht der Wert halbiert werden?
Ich wäre für fachkundige Hilfe sehr dankbar. :kopfkratz
Grüße - sansibar
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Martin Filzek
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#2

17.11.2022, 16:53

Was soll das denn mit "Notariat" zu tun haben?
Zudem ist der Thread, in den die Frage eingestellt wurde, nur speziell für Rechtsprechung zu Notariat oder Kostenrecht dazu, also unpassend. Man müsste einen Thread im Anwaltsbereich suchen zu dem Betreuungsrecht passt.
Im Notariat wird auch nicht "gestritten", deshalb ist die Anrede liebe Mitstreiterinnen unpassend, abgesehen von der matriarchalischen Formulierung.

Weshalb stellt deine Bekannte die Fragen nicht dem Gericht oder Rechtspfleger, von dem die Rechnungen stammen, und macht dort die evtl. fehlerhafte Berücksichtigung des zu hohen Vermögens des Betreuten geltend? In Kommentierung Fackelmann in Korinenberg, GNotKG, 22. Aufl. 2022, KV 11101 Rn. 35 unter Wert auszugsweise:
"... Berückictigung des Reinvermögens ... Rn. 36 .. wird Reinvermögen des Betroffenen nur berücksichtigt, soweit es mehr als 25000 Euro beträgt .. Keinen Eingang i diesen Vermögenswert findet ein angemessenes Hausgrundsück iSv § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ... das von dem Betroffenen allein oder zusammen mit Angehörigenganz oder lw. bewohnt wird ... vgl. sonst auch weiere Kommentierung und ggf. andere zu KV 11101 GNotKG usw.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Soenny
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#3

18.11.2022, 07:36

Die Frage einer Bekannten hat hier auch nichts zu suchen, das wäre Rechtsberatung und deshalb

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