Hallo meine Lieben,
ich habe schon mein Handbuch für Verkehrsrecht durchgesehen und das Internet hilft mir leider auch nicht weiter.
Vielleicht hat jemand von euch einen Plan oder eine leise Ahnung.
Wir haben hier einen eindeutigen Reparaturschaden. Leider hat der Mandant vor der Instandsetzung bereits das Auto verkauft.
Nun stellt sich die Frage, wie ich hier Nutzungsausfallentschädigung berechnen kann.
Vielen Dank schon einmal
Liebe Grüße
Antonia
Schadenersatz Unfall, Nutzungsausfall
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Nach meiner Meinung ist das eine rechtliche Frage und somit Aufgabe des RA/der RAin.
- Soenny
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das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung
Deshalb
http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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