Räumung von Wohnraum

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Alisha.Sadeh
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#1

21.10.2022, 08:50

Hallo,

wir haben ein Räumungsurteil erwirkt. Schuldner hat Forderung vor Räumung beglichen, Kosten wollte er in Raten zahlen, daher wurde Räumung abgesagt. Schuldner hat Kosten nicht gezahlt und reagiert auch nicht mehr. Wir wollen erneut räumen.

1. Gibt es nach rechtskräftigem Urteil generell eine Frist bis zu dem die Räumung erfolgt sein muss bzw. beantragt werden muss?
2. Macht man dann einen komplett neuen Räumungsauftrag?

Vielen Dank!
Feldhamster
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#2

21.10.2022, 20:05

Wurde der Räumungsauftrag nur ruhend gestellt oder ganz zurückgenommen? Wurde eine Vereinbarung mit dem Schuldner getroffen wegen der Ratenzahlung? Falls ja, wurde darin irgendetwas wegen der Räumung geregelt?

Wann wurde das Urteil erwirkt und wann der erste Räumungsauftrag gestellt?
Alisha.Sadeh
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#3

24.10.2022, 07:11

Räumung wurde ganz zurückgenommen. Kunde sollte sich wg Ratenzahlungsvereinbarung bei uns melden, hat er aber nicht gemacht.
Urteil ist vom 07.07.21, Räumungsauftrag ist vom 18.05.22.
Bthr166
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#4

24.10.2022, 07:48

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