Rückforderung Sicherheitsleistung
Verfasst: 07.10.2022, 20:36
Hallo,
wir haben im Büro folgenden Sachverhalt, bei dem wir nicht so richtig wissen, wie wir weiterkommen.
Der Mandant hat erstinstanzlich gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung obsiegt. Er hat die Sicherheit geleistet, die Gegenseite hat Berufung eingelegt. In diesem laufenden Verfahren hat die Gegenseite Insolvenz angemeldet, das Verfahren ruht entsprechend. Unser Mandant möchte jetzt seine Sicherheitsleistung zurück. Wer ist denn jetzt für die Freigabe auf Seiten der Gegenseite zuständig? Der Insolvenzverwalter? Wenn dieser nicht zuständig ist, müssen wir dann die Gegenseite auf Freigabeerklärung zur Sicherheitsleistung verklagen?
wir haben im Büro folgenden Sachverhalt, bei dem wir nicht so richtig wissen, wie wir weiterkommen.
Der Mandant hat erstinstanzlich gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung obsiegt. Er hat die Sicherheit geleistet, die Gegenseite hat Berufung eingelegt. In diesem laufenden Verfahren hat die Gegenseite Insolvenz angemeldet, das Verfahren ruht entsprechend. Unser Mandant möchte jetzt seine Sicherheitsleistung zurück. Wer ist denn jetzt für die Freigabe auf Seiten der Gegenseite zuständig? Der Insolvenzverwalter? Wenn dieser nicht zuständig ist, müssen wir dann die Gegenseite auf Freigabeerklärung zur Sicherheitsleistung verklagen?