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gerichtliche Stellungnahmefrist versäumt

Verfasst: 06.10.2022, 08:57
von Melanie
Moin,
mir ist heute aufgefallen, dass eine gerichtliche Stellungnahmefrist -Fristablauf 04.10.- von uns versäumt wurde. Es handelt sich dabei nur um eine Stellungnahme zu dem Schriftsatz der Gegenseite. Wir korrespondieren bereits außergerichtlich mit der Gegenseite. Macht es Sinn, jetzt noch um Fristverlängerung zu bitten? Müssen wir jetzt mit Folgen rechnen?

Re: gerichtliche Stellungnahmefrist versäumt

Verfasst: 06.10.2022, 09:30
von icerose
Moin,
das ist doof. Ein Fristverlängerungsantrag würde rigoros zurückgewiesen werden - ist also sinnfrei. Ist denn wenigstens Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt? Dann wäre es womöglich verschmerzbar. Ihr solltet - falls ihr noch vortragen wollt, dies sofort nachholen. Und damit rechnen, dass der Vortrag als verspätet zurückgewiesen werden kann.

Re: gerichtliche Stellungnahmefrist versäumt

Verfasst: 06.10.2022, 11:08
von Melanie
Lieben Dank für die Antwort. Ich habe jetzt -zum Glück- festgestellt, dass wir doch schon Stellung genommen haben. Also doch keine Fristenversäumung.