Rechtskraftvermerk/Notfristattest

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Hühnerhaufen
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#1

20.09.2022, 15:17

Hallo Ihr Lieben,

ich bin mir unsicher ... vor gefühlten 100 Jahren musste man, wollte man Rechtskraftvermerk haben, vorher in der II. Instanz ein Notfristattest einholen.

Ist das heute auch noch so oder kann man gleich zur I. Instanz und die prüfen das für einen?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Hühnerhaufen
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Anahid
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#2

21.09.2022, 10:16

Du kannst gleich bei der I. Instanz den Rechtskraftvermerk einholen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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