Streitwertfestsetzung beantragen mit Mehrvergleich

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Muschel
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#1

20.09.2022, 10:16

Wir haben für eine Mandantin Weihnachtsgeld eingeklagt und außergerichtlich etwas später Urlaubsgeld gefordert.
Für das Klageverfahren haben wir als Streitwert 3.200,00 € angegeben. Urlaubsgeld wollten wir außergerichtlich 1.600,00 € haben.

Nach einer Verhandlung, in der keine Einigung erzielt werden konnte, haben die Prozessbevollmächtigten sich im Anschluss doch vergleichen können. Der Vergleich lautet jetzt, dass die Beklagte an die Klägerin für Sonderleistungen jeder Art, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. einen Betrag i.H.v. 3.400,00 € zahlt.

Wenn ich jetzt bei Gericht die Streitwertfestsetzung beantragen möchte, wie mach ich das mit dem Mehrvergleich? Nach der Vergleichssumme würde der Vergleichsmehrwert ja nur lediglich 200,00 € betragen. Von den außergerichtlich geforderten 1.600,00 € weiß das Gericht doch gar nichts. :-?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#2

20.09.2022, 10:49

Wurde der Vergleich gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen?
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Muschel
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#3

20.09.2022, 11:55

er wurde gerichtlich protokolliert
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#4

21.09.2022, 10:19

Muschel hat geschrieben:
20.09.2022, 10:16
Wenn ich jetzt bei Gericht die Streitwertfestsetzung beantragen möchte, wie mach ich das mit dem Mehrvergleich? Nach der Vergleichssumme würde der Vergleichsmehrwert ja nur lediglich 200,00 € betragen. Von den außergerichtlich geforderten 1.600,00 € weiß das Gericht doch gar nichts. :-?
Dann würde ich die Streitwertfestsetzung beantragen und einen Vorschlag unterbreiten, in dem ich die 1.600,00 € für die mitverglichenen Beträge ansetze. Kannst ja die vorgerichtliche Zahlungsaufforderung als Beweis beifügen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Muschel
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#5

22.09.2022, 13:22

Super, vielen Dank für die Antwort.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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