Antragsgegner zahlt Kostenvorschuss für Gutachten nicht
Verfasst: 05.09.2022, 15:20
Hallo liebe Foreno`s,
wir haben hier als Antragsteller ein selbständiges Beweissicherungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen nun vom Gericht ein Auslagenvorschuss zahlbar in Höhe von 2500 € durch den Antragsteller (uns) und 500 € durch den Antragsgegner festgesetzt wurde.
Wir haben den Vorschuss eingezahlt, die Gegenseite innerhalb der Frist nicht. Das Gericht hat dann wohl nochmal eine Frist von weiteren 3 Wochen gesetzt. Was passiert aber, wenn die Gegenseite die 500 € nicht zahlt? Wir rechnen nämlich damit, weil sich die Gegenseite von Anfang an quergestellt hat. Die gute Dame bei Gericht konnte mir diese Frage auch nicht beantworten, da sie so einen Fall auch noch nie hatte.
Hat hier jemand Erfahrungen damit?
Liebe Grüße
wir haben hier als Antragsteller ein selbständiges Beweissicherungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen nun vom Gericht ein Auslagenvorschuss zahlbar in Höhe von 2500 € durch den Antragsteller (uns) und 500 € durch den Antragsgegner festgesetzt wurde.
Wir haben den Vorschuss eingezahlt, die Gegenseite innerhalb der Frist nicht. Das Gericht hat dann wohl nochmal eine Frist von weiteren 3 Wochen gesetzt. Was passiert aber, wenn die Gegenseite die 500 € nicht zahlt? Wir rechnen nämlich damit, weil sich die Gegenseite von Anfang an quergestellt hat. Die gute Dame bei Gericht konnte mir diese Frage auch nicht beantworten, da sie so einen Fall auch noch nie hatte.
Hat hier jemand Erfahrungen damit?
Liebe Grüße