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Antragsgegner zahlt Kostenvorschuss für Gutachten nicht

Verfasst: 05.09.2022, 15:20
von Coco Lores
Hallo liebe Foreno`s,

wir haben hier als Antragsteller ein selbständiges Beweissicherungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen nun vom Gericht ein Auslagenvorschuss zahlbar in Höhe von 2500 € durch den Antragsteller (uns) und 500 € durch den Antragsgegner festgesetzt wurde.

Wir haben den Vorschuss eingezahlt, die Gegenseite innerhalb der Frist nicht. Das Gericht hat dann wohl nochmal eine Frist von weiteren 3 Wochen gesetzt. Was passiert aber, wenn die Gegenseite die 500 € nicht zahlt? Wir rechnen nämlich damit, weil sich die Gegenseite von Anfang an quergestellt hat. Die gute Dame bei Gericht konnte mir diese Frage auch nicht beantworten, da sie so einen Fall auch noch nie hatte.

Hat hier jemand Erfahrungen damit?

Liebe Grüße

Re: Antragsgegner zahlt Kostenvorschuss für Gutachten nicht

Verfasst: 06.09.2022, 16:19
von mrsgoalkeeper
:wink1 ich hab keine Erfahrung damit, aber ich denke, dass die Quotelung des Vorschusses daraus resultiert, dass auch Beweisfragen im Auftrag des Antragsgegners vom SV beantwortet werden sollten. Wenn der Gegner den Vorschuss nicht einzahlt würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass der SV bezüglich dieser Fragen dann nicht beauftrag wird.

Re: Antragsgegner zahlt Kostenvorschuss für Gutachten nicht

Verfasst: 07.09.2022, 08:38
von Coco Lores
Ja es wurde eine Frage der Gegenseite aufgenommen. Das hatte ich mir auch schon gedacht. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass dadurch der Geschädigte benachteiligt wird.

Wir warten ab was kommt. Aber danke dir für die Antwort @mrsgoalkeeper ;)

Re: Antragsgegner zahlt Kostenvorschuss für Gutachten nicht

Verfasst: 07.09.2022, 18:41
von Feldhamster
Das Gericht fragen, ob man nicht den Vorschuss des anderen übernehmen kann, damit SV beauftragt wird und im Falle des Obsiegens die Kosten mit geltend machen?

Re: Antragsgegner zahlt Kostenvorschuss für Gutachten nicht

Verfasst: 08.09.2022, 08:21
von Coco Lores
Feldhamster hat geschrieben:
07.09.2022, 18:41
Das Gericht fragen, ob man nicht den Vorschuss des anderen übernehmen kann, damit SV beauftragt wird und im Falle des Obsiegens die Kosten mit geltend machen?
Ich weiß nicht ob das so viel Sinn machen würde, da ja die Frage der Gegenseite darauf abzielt unsere Argumente zu entkräften. Wenn die nicht zahlen, haben die halt Pech gehabt, denke ich. Aber wie gesagt ich weiß es nicht und bei Gericht hatten die auch noch nie so einen Fall, denn es sollte ja in beiderseitigem Interesse sein, die eigenen Argumente mit Beweisen zu untermauern.

Wir warten jetzt erstmal ab, das Gericht wird uns ja schon sagen was dann Sache ist.