Baurecht

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SonjaBlum
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#1

27.09.2007, 15:08

Hallo Ihr Lieben,

kann mir vielleicht mal jemand in der Kurzfassung sagen, was für Aufgaben ein Anwalt für Baurecht eigentlich hat?

Vielen Dank schon mal

Sonja :o
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Tine1978
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#2

27.09.2007, 15:11

Vertritt Mandanten in Braurechtsangelegenheiten. Streitigkeiten wegen Baumängel z.B., ob die VOB/A gilt oder die VOB/B etc.
StineP

#3

27.09.2007, 15:12

Genau...

Hauptsächlich der streit um mangelhaft ausgeführte Arbeiten, Schäden etc.
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Tine1978
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#4

27.09.2007, 15:13

So ist es ...
Streitigkeiten können sich manchmal über zig Jahre hinziehen.
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Strubbel
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#5

27.09.2007, 16:45

Oh ja, das stimmt! Manche dauern echt ewig :roll:
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Teddybär14
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#6

27.09.2007, 19:23

wie wahr Jahre über Jahre und je länger sie dauern um so umfangreicher sind sie immer mehr und mehr Beweismittel, Gutachten, Stellungnahmen etc. Man (oder ich) blicke teilweise gar nicht mehr durch weil ein Vorgang schon mehrere Aktenordner füllt.
Um es mit einem Wort zu sagen: ätzend
Besonders dann wenn abgerechnet wird. ...

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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butterflybabe
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#7

27.09.2007, 20:17

Welches Baurecht meinst du? Öffentliches oder Privates Baurecht?

Beim öffentlichen kommen noch Streitigkeiten wegen Bebauungspläne etc hinzu.
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advocatus diaboli
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#8

27.09.2007, 21:42

Einen ersten Eindruck/Überblick vermittelt auch ein Blick in die Fachanwaltsordnung.

Ansonsten bitte ich ggf. um Präzisierung der Frage. :wink:
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stein
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#9

27.09.2007, 21:52

Um es mit einem Wort zu sagen: ätzend
Besonders dann wenn abgerechnet wird. ...
Da ich ja noch in der Wiedereinsteigerlernphase (was ein Wort) stecke, frage ich mal ganz dumm, muss man dabei auf irgendwas achten oder warum schreibst du, dass es ätzend ist so eine Sache abzurechnen ?

Wir haben nämlich auch so eine Sache (ja nur eine) möchte da möglichst keine Fehler machen und so viel wie möglich rausholen, denn der Ordner füllt sich schon immer mehr.

Kann doch eigentlich nicht sein, dass man für solche Angelegenheiten die gleichen Gebühren bekommt wie für eine schmale Handakte.
Oder doch ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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butterflybabe
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#10

01.10.2007, 12:47

Um es mit einem Wort zu sagen: ätzend
Besonders dann wenn abgerechnet wird. ...
Hier kommen teilweise mehrere Gutachten zusammen, die keinen selben Mängelwert, bzw. einen Wert haben, der der Sache zugrunde gelegt werden kann.

Hinzu kommen dann teilweise noch Kündigungen des Bauvertrags, Abwicklung von Teilzahlung etc.

Unsere Bauakten sind teilweise über mehrere Ordner, sodass Streitwert ermitteln, bzw. raussuchen von Ortsterminen (meisten sind es mehr als 5, kann schon mal bis zu 15 geben) Prüfung des Anfall von evtl. mehreren Gebühren teilweise sehr mühselig ist.
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