Schadenersatz aus Unfall von Gegenständen
Verfasst: 02.08.2022, 14:57
Hallo ihr Lieben,
ich habe hier ein Problem. Kurz den Fall erläutert: Die Gegenseite ist mit einem Auto in/auf das Grundstück unserer Mandanten gefahren. Dadurch sind auf dem Grundstück sehr viele Gegenstände kaputt gegangen oder beschädigt worden. Unsere Mandanten haben uns eine Auflistungen gefertigt, von den Dingen, die zerstört wurden. Für einige gibt es die Originalbelege und für andere nur ein Screenshot aus dem Internet. Weiterhin wurde eine Firma beauftragt, die den Garten sowie auch einzelne Reparaturen übernommen hat. Die Rechnung für die Firma (insgesamt drei) liegen vor.
Wir haben die Gegenseite bereits aufgefordert, die Beträge zu zahlen, allerdings angeblich nicht detailreich genug, so dass hier gekürzt wurde nach Prüfung durch die Gegenseite. (Haftpflicht)
Kann mir jemand von euch sagen, wie ich die Positionen verlangen kann, für die es eigentlich keinen Beleg mehr gibt außer den aus dem Internet? Muss man hier den Abschreibungswert finden?
Wie kann man am Besten Verdienstausfall und Aufräumarbeiten geltend machen? Unsere Mandanten haben eine eigene Firma und hier bei beide Positionen pauschalen errechnet.
Liebe Grüße und danke im Voraus!
Antonia
ich habe hier ein Problem. Kurz den Fall erläutert: Die Gegenseite ist mit einem Auto in/auf das Grundstück unserer Mandanten gefahren. Dadurch sind auf dem Grundstück sehr viele Gegenstände kaputt gegangen oder beschädigt worden. Unsere Mandanten haben uns eine Auflistungen gefertigt, von den Dingen, die zerstört wurden. Für einige gibt es die Originalbelege und für andere nur ein Screenshot aus dem Internet. Weiterhin wurde eine Firma beauftragt, die den Garten sowie auch einzelne Reparaturen übernommen hat. Die Rechnung für die Firma (insgesamt drei) liegen vor.
Wir haben die Gegenseite bereits aufgefordert, die Beträge zu zahlen, allerdings angeblich nicht detailreich genug, so dass hier gekürzt wurde nach Prüfung durch die Gegenseite. (Haftpflicht)
Kann mir jemand von euch sagen, wie ich die Positionen verlangen kann, für die es eigentlich keinen Beleg mehr gibt außer den aus dem Internet? Muss man hier den Abschreibungswert finden?
Wie kann man am Besten Verdienstausfall und Aufräumarbeiten geltend machen? Unsere Mandanten haben eine eigene Firma und hier bei beide Positionen pauschalen errechnet.
Liebe Grüße und danke im Voraus!
Antonia