Gegenseite stellt KFA und wird nicht anwaltlich vertreten

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eule123
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#1

13.07.2022, 14:56

Hallo in die Runde,

ich habe hier eine Akte, in der die Gegenseite in dem geführten Zivilprozess
nicht anwaltlich vertreten wurde.

Das Verfahren ist beendet, es wurde Kostenquotelung bestimmt.

Jetzt reicht die Gegenseite eine Kostenaufstellung zur Festsetzung ein.

Diese sieht wie folgt aus:

Abrechnung Gegenseite

1.) Fahrtkosten
angesetzt 32 km x 0,42 € = 13,44 €

Ist für eine Prozesspartei das JVEG Grundlage?
Ich habe hier nur Zeugen, Sachverständige usw. gefunden.
Sollte das JVEG anwendbar sein, bestimmen sich die
Fahrtkosten nach § 5 JVEG:

"
(2) 1Bei Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs werden

1. dem Zeugen oder dem Dritten (§ 23) zur Abgeltung der Betriebskosten sowie zur Abgeltung der Abnutzung des Kraftfahrzeugs 0,35 Euro,
2. den in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Anspruchsberechtigten zur Abgeltung der Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie zur Abgeltung der Abnutzung des Kraftfahrzeugs 0,42 Euro"

Ich würde hier 0,35 € pro km abrechnen und die Abrechnung der Gegenseite entsprechend von 0,42 € auf 0,35 € reduzieren.
Ist das richtig?


2.) Verdienstausfall
3 Stunden á 11,50 €

Ich habe noch nie Verdienstausfall geltend gemacht.
Hier frage ich mich, kann die Gegenseite Verdienstausfall geltend machen?
Ich kenne das bisher nur von Zeugen.
Falls Verdienstausfall geltend gemacht wird, wie berechnet sich dieser?
Brauche ich eine Gehaltsbescheinigung?

3.) Portokosten 6,40 €
Einzelabrechnung eingereicht.
Würde ich so lassen. Ist okay.

4.) Kopiekosten 31,00 €
62 Kopien – ersten 50 Seiten
Jeweils 0,50 € 25,00 €
Jede weitere Seite
0,15 € x 12 1,80 €
26,80 €

31,00 € monieren und Festsetzung 26,80 € beantragen.

5.) Telefonkosten 3,00 € - okay -

6.) Parkgebühren 2,00 € - okay

Vorab schon einmal vielen Dank fürs Lesen
und für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Eule
Lustig, frech und froh ... Ich bin eben so.
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.07.2022, 15:57

Ja, JVEG ist anzuwenden. Alle was da nicht drinsteht, ist nicht festsetzbar. Ob man sich darum streitet, ist Geschmackssache. Wenn Du es okay findest, muss man kein Fass aufmachen.
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