Ab wann gilt ein eEB über beA als zugestellt?

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Melanie
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#1

12.07.2022, 09:37

Hallo,
ab wann gilt ein eEB über beA -zur Fristenberechnung- als zugestellt. Ab Eingang, Abruf oder ab Abgabe?
Lieben Dank schon einmal.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
jenniver
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#2

12.07.2022, 10:12

Ab Abgabe, da der RA damit bestätigt, das Schriftstück erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
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Melanie
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#3

12.07.2022, 10:22

Das bedeutet also, wenn der RA eine Woche im Urlaub war und dann erst das eEB bestätigt, dann läuft auch erst die Frist, richtig? Wo kann ich das nachlesen?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Adora Belle
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#4

12.07.2022, 10:28

§175 Abs.3 ZPO. Daran ändert sich durch elektronische Übermittlung nichts.
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Melanie
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#5

12.07.2022, 10:38

@Adora Belle, jenniver: Lieben Dank @)--´--,---
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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