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Re: RS als Neugläubiger anzeigen

Verfasst: 21.09.2022, 17:17
von Anahid
Tja....dann wie oben. Dann stellt sich die Frage ja nicht. Wenn der Mandant das anzeigen muss, dann muss er auch dafür sorgen, dass er es anzeigen kann, sprich die Anschrift in Erfahrung bringen.

Re: RS als Neugläubiger anzeigen

Verfasst: 21.09.2022, 18:08
von Adora Belle
Sodoku hat geschrieben:
21.09.2022, 17:10
Danke für die Info. RA meint nach BGH ist RSV auch eine Schadensversicherung und deshalb gilt 86 VVG.
Das ist richtig. Trotzdem gibt es keine Pflicht, dem Schuldner irgendwas anzuzeigen. Woraus sollte die sich denn ergeben? §409 BGB regelt nur, was die Konsequenz aus eine Anzeige der Abtretung ist.

Der Mandant mag irgendwelche Pflichten aus seiner Geschäftsbeziehung mit der RSV haben. Die kann die RSV aber nicht dem RA überhelfen.