RS als Neugläubiger anzeigen
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Tja....dann wie oben. Dann stellt sich die Frage ja nicht. Wenn der Mandant das anzeigen muss, dann muss er auch dafür sorgen, dass er es anzeigen kann, sprich die Anschrift in Erfahrung bringen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
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Das ist richtig. Trotzdem gibt es keine Pflicht, dem Schuldner irgendwas anzuzeigen. Woraus sollte die sich denn ergeben? §409 BGB regelt nur, was die Konsequenz aus eine Anzeige der Abtretung ist.
Der Mandant mag irgendwelche Pflichten aus seiner Geschäftsbeziehung mit der RSV haben. Die kann die RSV aber nicht dem RA überhelfen.