Berufung V'U

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grete
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#1

14.06.2022, 13:06

Brauche mal Eure Hilfe,

Teilversäumnisurteil liegt vor. Einspruch ist abgelaufen. Ab welcher Frist notiere ich die Berufung?
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icerose
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#2

14.06.2022, 13:29

Ich verstehe die Frage nicht. Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist das Teil-VU rechtskräftig. Berufung kommt höchstens in Frage, wenn nach dem Einspruch ein weiteres VU ergeht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Anahid
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#3

14.06.2022, 14:56

Seh ich wie icerose. Warum sollte hier eine Berufung zulässig sein?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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