Brauche mal Eure Hilfe,
Teilversäumnisurteil liegt vor. Einspruch ist abgelaufen. Ab welcher Frist notiere ich die Berufung?
Berufung V'U
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich verstehe die Frage nicht. Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist das Teil-VU rechtskräftig. Berufung kommt höchstens in Frage, wenn nach dem Einspruch ein weiteres VU ergeht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück