Rechnung für einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Verfasst: 11.05.2022, 17:06
Hallo Ihr Lieben,
man lernt ja nie aus. Heute hatte ich mal wieder was Neues auf dem Tisch. Wir hatten in einem Verfahren im Januar einen Kfb erwirkt. Aus Gründen, die hier keine Rolle spielen, haben wir mit der Beitreibung der Forderung zunächst zugewartet. Inzwischen haben wir aber, nachdem die Gegenseite darauf freiwillig nicht gezahlt hat, eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt und erhalten und dem Gegnervertreter eine Zwangsvollstreckungsandrohung übersandt. Darin haben wir auch entsprechende Kosten geltend gemacht, weil wir der Ansicht sind, dass sich die Gegenseite in Verzug befindet. Jetzt behauptet doch die Gegenseite,
1. Im KfB sei ausgeführt, dass die Zahlung direkt an die Mandantin zu erfolgen habe (Was m. E. schon deshalb Quatsch ist, weil da nur die übliche Formulierung drinsteht, dass A dem B den festgesetzten Betrag zu erstatten hat; außerdem haben wir natürlich eine Geldempfangsvollmacht);
2. dass wir unberechtigterweise Zinsen verlangen, da der Gegner noch nicht in Verzug sei, weil wir ihm ja noch keine Rechnung gestellt hätten, in der i. Ü. die Zinsen mitenthalten sein müssten (was m. E. mindestens genauso Quatsch ist, denn a. ergibt sich die Zahlungspflicht aus dem Titel; b. ist der Zinsanspruch im KfB auch bereits enthalten; c. ist die "übliche" Zwei-Wochen-Wartefrist ja nun auch schon lange rum; und d. kann die Rechnung den weiteren Zinslauf ja gar nicht berücksichtigen).
Hattet ihr sowas auch schon mal und wie habt ihr - wenn überhaupt - darauf reagiert (außer natürlich dass ihr die Vollstreckung eingeleitet habt)? Das würde mich mal interessieren.
Euer Schnubbel
man lernt ja nie aus. Heute hatte ich mal wieder was Neues auf dem Tisch. Wir hatten in einem Verfahren im Januar einen Kfb erwirkt. Aus Gründen, die hier keine Rolle spielen, haben wir mit der Beitreibung der Forderung zunächst zugewartet. Inzwischen haben wir aber, nachdem die Gegenseite darauf freiwillig nicht gezahlt hat, eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt und erhalten und dem Gegnervertreter eine Zwangsvollstreckungsandrohung übersandt. Darin haben wir auch entsprechende Kosten geltend gemacht, weil wir der Ansicht sind, dass sich die Gegenseite in Verzug befindet. Jetzt behauptet doch die Gegenseite,
1. Im KfB sei ausgeführt, dass die Zahlung direkt an die Mandantin zu erfolgen habe (Was m. E. schon deshalb Quatsch ist, weil da nur die übliche Formulierung drinsteht, dass A dem B den festgesetzten Betrag zu erstatten hat; außerdem haben wir natürlich eine Geldempfangsvollmacht);
2. dass wir unberechtigterweise Zinsen verlangen, da der Gegner noch nicht in Verzug sei, weil wir ihm ja noch keine Rechnung gestellt hätten, in der i. Ü. die Zinsen mitenthalten sein müssten (was m. E. mindestens genauso Quatsch ist, denn a. ergibt sich die Zahlungspflicht aus dem Titel; b. ist der Zinsanspruch im KfB auch bereits enthalten; c. ist die "übliche" Zwei-Wochen-Wartefrist ja nun auch schon lange rum; und d. kann die Rechnung den weiteren Zinslauf ja gar nicht berücksichtigen).
Hattet ihr sowas auch schon mal und wie habt ihr - wenn überhaupt - darauf reagiert (außer natürlich dass ihr die Vollstreckung eingeleitet habt)? Das würde mich mal interessieren.
Euer Schnubbel