Verzug nach 30 Tagen

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mellimaus
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#1

26.09.2007, 16:30

Hab grad mal wieder ne Diskussion mit meinem Chef. Rechnung am 26.02. geschrieben + Kulanz 3 Tage = 01.03. - Verzug dann wirklich nach 30 Tagen oder ab 02.04. und zweite Sache, Rechnung vom 14.03. + 3 Tage Kulanz = 17.03. - Verzug dann 18.04.?

Er sagt, ich muss genau 30 Tage ausrechnen. Dachte immer es gilt dieser Grundsatz, dass bei Zinsen jeder Monat 30 Tage hat?

Wer hat denn nu schon wieder Recht :oops:
StineP

#2

26.09.2007, 16:34

jepp, so würde ich das machen.

Obwohl wir beim 26.2. den 27.3. nehmen und beim 14.3. den 15.4.

Genau 30 Tage rechnen ist bei den Zinsen...
Suse
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#3

26.09.2007, 16:35

:zustimm
LG, Ela
mellimaus
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#4

26.09.2007, 16:37

So hätte ich das auch gemacht Stine, aber mein Chef sagt, vom 26.02 bis 26.03 sind doch keine 30 Tage, da der Februar nur 28 Tage hat.

Steht dazu irgendetwas, was ich ihm unter die Nase halten kann???? Der glaubt doch sonst nix
mellimaus
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#5

26.09.2007, 16:42

Wichtig ist, dass der Verzug generell ohne Mahnung eintritt. Ist eine Zahlungsfrist im Vertrag vereinbart worden, gerät der Schuldner ab diesem Datum in Verzug. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen. 30 Tage nach Rechnungszugang gerät der Schuldner in Verzug. Weisen Sie den Privatkunden schon in der Rechnung darauf hin. Im VOB–Fall hat der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen, bis ein Verzug eintritt.

Den Verzugsbeginn müssen Sie genau bestimmen. Der Kalender hilft Ihnen zu rechnen:

Beispielrechnung:
Rechnungsdatum und Postausgang: Di 06.01.2004
Posteingang +3 Tage min Fr 09.01.2004
30 Tage nach Rechnungseingang So 08.02.2004
wg. Sonntag Beginn des Verzugs am Mo 09.02.2004

Zählen Sie genau 30 Tage nach dem möglichen Posteingang ab. Samstage, Sonn und Feiertage verzögern den Verzugsbeginn.


Das hab ich gefunden für Architekten, also doch genau 30 Tage rechnen?
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Ciara
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#6

26.09.2007, 16:44

Also ich würde bei dem ersten 29.03 und beim zweiten 16.04 sagen (wenn man die 3 Tage Kulanz mit rechnet`)
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#7

26.09.2007, 16:45

Du musst genau 30 Tage rechnen.
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Francis
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#8

26.09.2007, 16:47

Kommt drauf an, ob bürgerlich oder kaufmännisch gerechnet wird. Kaufmännisch hat der Monat 30 Tage, auch der Februar. Bürgerlich wird taggenau gerechnet. Ist aber besser, man sucht sich eine Variante aus. Ist die Zahlung der Rechnung nach einem Datum bestimmt(zahlbar innerhalb zwei Wochen z. B) tritt Verzug tatsächlich erst nach zwei Wochen und 30 Tagen ein. Es sei denn, Du mahnst kurz nach den zwei Wochen, dann tritt Verzug mit Mahnung ein. So kenn ich das. §286BGBff
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#9

26.09.2007, 16:48

Ich kenne die Kaufmännische und die bürgerliche Variante nur im Bezug auf die ausrechnung der Zinsen, aber nicht in der Bestimmung des Verzugsdatums.
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#10

26.09.2007, 16:51

@ ciara
aber wenn ich genau 30 Tage nehme, d.h. Rechnungszugang 01.03. - Zinsen ab 02.04. und REchnungszugang 17.04. - Zinsen ab 17.05.

Ich seh grad hier passt das ja dann sogar, aber so wie du geschrieben hast, dann für Februar auch nur 28 Tage z. B.?
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