KFB zwei Instanzen - verschiedene Anwälte

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Kla1414
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#1

13.04.2022, 11:08

Hallo zusammen,

komme hier leider nicht weiter.

Sachverhalt:
Gegner hatte in beiden Instanzen zwei verschiedene Anwälte

I.Instanz - Kanzlei A
II. Instanz - Kanzlei B

Der KFB ist zugunsten der Gegenseite. In dem KFB sind beide Instanzen berücksichtigt.

RS unseres Mandanten hat KFB (für beide Instanzen) an Kanzlei A gezahlt.

Kanzlei B sagt jetzt, dass die ihren Anteil aus dem KFB wollen.

Frage:
Ist es nicht egal an wen die RS unseres Mandanten den KFB bezahlt? Der Betrag im KFB kann doch nicht gesplittet werden und nochmals extra geschaut werden welcher Anwalt was bekommt.

Ich weiß nun nicht, was ich der Kanzlei B sagen soll …
Kann mir da einer helfen :(
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Anahid
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#2

13.04.2022, 11:39

Sag Kanzlei B, das alles an Kanzlei A gezahlt wurde (wobei ich davon ausgehe, dass die gar nicht mehr zum Geldempfang bevollmächtigt waren, wenn in der Berufungsinstanz Kanzlei B tätig war). Ansonsten bleibt Euch nur, die Zahlung bei Kanzlei A zurückzufordern. Man sollte auch nicht einfach an irgendwen zahlen, sondern besser vorher die Gegenseite auffordern mitzuteilen, auf welches Konto gezahlt werden soll. Von anfallenden Hebegebühren zulasten Eures Mandanten, nicht erfüllten Ansprüchen usw. will ich hier gar nicht anfangen, da das den Rahmen sprengt und ggf. sogar in eine Rechtsberatung abdriftet. All dies kann aber aufgrund Eurer Vorgehensweise eintreten.
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Kla1414
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#3

13.04.2022, 12:46

Aber die Kosten des KFBs gehören doch an sich dem Mandanten. Dieser geht ja bei seinen Anwälten in vorkasse. Dann ergeht der kfb und diese Kosten zahlt der Anwalt dann an seinen Mandanten weil er ja seine Gebühren schon im Vorfeld von diesem hat.

Darum ist es eigentlich egal an wen der Anwälte der Betrag geht.

Außerdem wird im kfb der Betrag nie aufgeteilt. Es ist immer ein Gesamtbetrag.

Da muss man doch nicht extra nochmals alles aufteilen.. oder verstehe ich es falsch :/
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#4

13.04.2022, 14:00

Kla1414 hat geschrieben:
13.04.2022, 12:46
Dann ergeht der kfb und diese Kosten zahlt der Anwalt dann an seinen Mandanten weil er ja seine Gebühren schon im Vorfeld von diesem hat.
Manchmal ist das eben nicht so.
Und ich hatte schon gesplittete Kfb (wenn zwei Instanzen festgesetzt wurden) - weil der Antrag auf Festsetzung der Kosten der ersten Instanz in aller Regel zeitlich weit vor dem Antrag auf Festsetzung der Kosten der zweiten Instanz bei Gericht eingeht und ab Antragseingang zu verzinsen ist. ;)

Was dein aktuelles Problem betrifft: Mach es so, wie Anahid schon gesagt hat. Andere Ideen hab ich dazu auch nicht.
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#5

13.04.2022, 14:18

Kla1414 hat geschrieben:
13.04.2022, 12:46
Aber die Kosten des KFBs gehören doch an sich dem Mandanten. Dieser geht ja bei seinen Anwälten in vorkasse. Dann ergeht der kfb und diese Kosten zahlt der Anwalt dann an seinen Mandanten weil er ja seine Gebühren schon im Vorfeld von diesem hat.

Darum ist es eigentlich egal an wen der Anwälte der Betrag geht.

Außerdem wird im kfb der Betrag nie aufgeteilt. Es ist immer ein Gesamtbetrag.

Da muss man doch nicht extra nochmals alles aufteilen.. oder verstehe ich es falsch :/
Es ist nicht egal, an wen der Betrag geht. Du darfst an einen Anwalt grundsätzlich nur dann zahlen, wenn Du von dem auch eine Geldempfangsvollmacht hast. Und wenn der Gegner in der zweiten Instanz einen anderen Anwalt genommen hat, dann ist davon auszugehen, dass eine Vollmacht des ersten Anwalts damit erloschen ist.

Außerdem steht das Geld, wie Du richtig bemerkst, dem Gegner zu. Daher kann es auch sein, dass dieser Zahlung unmittelbar auf sein Konto wünscht. Zahlt man auf ein Konto eines Anwalts ohne entsprechende Aufforderung, kann die Hebegebühr dem Zahlenden belastet werden. Da gibt es Rechtsprechung zu und Kommentare. So einfach, wie Du das darstellst ist das also keinesfalls. Gerade in Deinem Fall (mehrere Anwälte) sollte man sich erst erkundigen wohin gezahlt werden soll, anstatt das Geld an egal wen auszuzahlen. Jetzt stell Dir mal vor, der Anwalt hat mit dem Mandanten Streit (was meistens nach einer Mandatsbeendigung so ist) und weigert sich, das Geld auszuzahlen, weil da noch andere Beträge bei ihm offen stehen, die sein Mandant nicht gezahlt hat. Und jetzt stell Dir vor, dass dieser Anwalt überhaupt gar keine Geldempfangsvollmacht mehr hatte, Du aber trotzdem dahin gezahlt hast........ Weitere Ausführungen mach ich dazu nicht. Ich hab oben geschrieben, wie Du vorgehen kannst und in Zukunft solltest Du halt vorsichtiger sein. Nur ein gut gemeinter Rat. ;)
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Kla1414
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#6

19.04.2022, 09:49

Ich hatte den Sachverhalt geschildert weil ich die akte von der Kollegin erhalten habe die es gemacht hat. Ich habe es nicht selbst gemacht. Ich hätte auch vor der Auszahlung erstmal angefragt welcher Betrag an wen geht…
Dann schreibe ich die Anwälte mal an 😃
Vielen lieben Dank
Ryutsun
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#7

19.04.2022, 13:15

Als zusätzlichen Tipp kann ich auch empfehlen, sich einfach die einzelnen KFA der Gegner anzuschauen. Die kriegt ihr ja schließlich auch. Sofern im KFB dann kein Hinweis ergeht, weshalb etwas nicht so festgesetzt werden konnte wie beantragt, ist das doch dann 1:1 der Betrag, der am Ende an den jeweiligen Prozessbevollmächtigten gezahlt werden muss (Zinsen kann man dann ja auch basierend auf diesem Betrag berechnen). Viel einfacher geht es m. E. nicht.
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