Hallo ihr Lieben,
zu meinem heutigen Problem habe ich noch nicht wirklich was gefunden. Meine Kanzlei ist von einem ehemaligen Mandanten auf Rückzahlung von angeblich überhöhtem Honorar verklagt worden. Der Kläger hat Beweis für die Abrechnungspraxis in unserer Kanzlei angeboten durch Vernehmung einer Zeugin , die bis vor vier Jahren hier als Bürovorsteherin gearbeitet hat. Das scheint mir doch ein Ausforschungsbeweis zu sein. M. E. darf die ehemalige Kollegin doch gar nicht aussagen, da die Verschwiegenheitspflicht fortdauert und doch auch für Interna gilt, oder sehe ich das falsch? Das interessiert mich u. a. auch deshalb, weil ich befürchten muss, dass mir vielleicht auch blüht, mal als Zeugin benannt zu werden....
Ich bin gespannt auf Eure Kommentare. Vielen lieben Dank schon jetzt dafür!
Schweigepflicht
- Soenny
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Deshalb
http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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