Hallo zusammen!
Ich bin zurück in meinem Beruf und habe ein Problem bei einer Kostenfestsetzung vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
Außergerichtliche Tätigkeit wurde im Mahnbescheid als Verzugsschaden gelten gemacht. Gegner legt nach MB Widerspruch ein. Es ergeht ein Versäumnis Urteil wie folgt:
1. Forderung tituliert.
2. Außergerichtliche Tätigkeit tituliert
3. Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte
Wie sieht in diesem Fall der Kofe- Antrag aus ?
Ich danke Euch für die Unterstützung.
LG RefA
Abrechnungsproblem
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Herzlich willkommen hier im Forum
Es ist hier üblich, dass ein Vorschlag eingestellt wird, über den dann diskutiert wird.
Ein Tipp vorab:
Sowohl die Kosten des Mahnverfahrens als auch des streitigen Verfahrens sind in den Kfa mit aufzunehmen. Soweit die Kosten der außergerichtliche Tätigkeit tituliert worden sind durch das VU, ist dieses bei dem Kostenfestsetzung mit zu berücksichtigen.
Es ist hier üblich, dass ein Vorschlag eingestellt wird, über den dann diskutiert wird.
Ein Tipp vorab:
Sowohl die Kosten des Mahnverfahrens als auch des streitigen Verfahrens sind in den Kfa mit aufzunehmen. Soweit die Kosten der außergerichtliche Tätigkeit tituliert worden sind durch das VU, ist dieses bei dem Kostenfestsetzung mit zu berücksichtigen.
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Hallo, also dann versuche ich mich mal daran:
1,0 MB Gebühr 3305
./. 0,65 Geschäftsgeb. (die andere Hälfte ist ja im VU tituliert)
AP
1,3 Verfahrensgebühr 3100
./. 0,5 MB Gebühr
1,2 Terminsgebühr 3104 (nach Termin ) oder 0,5 Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren
AP
+ Ust.
Könnte es so stimmen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße RefA
1,0 MB Gebühr 3305
./. 0,65 Geschäftsgeb. (die andere Hälfte ist ja im VU tituliert)
AP
1,3 Verfahrensgebühr 3100
./. 0,5 MB Gebühr
1,2 Terminsgebühr 3104 (nach Termin ) oder 0,5 Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren
AP
+ Ust.
Könnte es so stimmen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße RefA
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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GG beträgt 1,3 und ist voll tituliert? Dann stimmt der erste Teil.
Die 1,0 VG ist voll anzurechnen.
Die TG bei VU beträgt 0,5.
Die 1,0 VG ist voll anzurechnen.
Die TG bei VU beträgt 0,5.
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Danke für deine Selbsterarbeitung. Nachstehend die Korrektur:
Lies am Anfang am Besten jedes Mal den Gesetzestext nach, bis du die Routine zurück hast.Refa75@gmx.de hat geschrieben: ↑06.04.2022, 21:18
1,0 MB Gebühr 3305
./. 0,65 Geschäftsgeb. (die andere Hälfte ist ja im VU tituliert)
AP
richtig
1,3 Verfahrensgebühr 3100
./. 1,0 MB Gebühr 3305
0,5 Terminsgebühr 3105
AP
+ Ust.
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Vielen Dank !